Der DIN e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) ist eine unabhängige Organisation für Normung und Standardisierung. DIN organisiert und koordiniert Normungsprozesse unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Interessengruppen. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind Normen und Standards, die in strukturierten und transparenten Verfahren erarbeitet werden. Diese fördern den weltweiten Handel und dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, dem Schutz der Gesellschaft und Umwelt sowie der Sicherheit und Verständigung.
DIN ist ein eingetragener Verein (e. V.) und keine staatliche Behörde. Die Bundesregierung erkennt DIN im Rahmen eines seit 1975 bestehenden Vertrags als zuständige Normungsorganisation für Deutschland an.
Der Verein vertritt die deutschen Interessen in der europäischen und internationalen Normung. Rund 40.000 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Verbrauchervertretungen beteiligen sich an den Normungsaktivitäten von DIN.
DIN entwickelt keine Produkte und führt keine Marktüberwachung durch. Seine Aufgabe besteht in der Organisation und Koordination von Normungs- und Standardisierungsprozessen – der Normung.
Als Mitgestalter des digitalen und grünen Wandels leistet DIN einen wichtigen Beitrag bei der Lösung der aktuellen Herausforderungen und ermöglicht, dass sich neue Technologien, Produkte und Verfahren am Markt und in der Gesellschaft etablieren.
DIN wurde 1917 gegründet und feierte 2017 sein 100-jähriges Bestehen.
Public-private-Partnership
1975 ist DIN über einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland eine Public-private-Partnership eingegangen, mit der DIN als einzige nationale Normungsorganisation anerkannt wird. Der Vertrag hält fest, dass DIN
- sich verpflichtet, bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen,
- bei der Ausarbeitung der Normen darauf achtet, dass diese bei der Gesetzgebung und im Rechtsverkehr als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können und
- faire Verfahrensrichtlinien gewährleistet, um die Partizipation schwächerer Wirtschaftspartner zu ermöglichen.
Er sieht vor, dass die Bundesregierung
- DIN als zuständige Normungsorganisation für Deutschland sowie als die nationale Normungsorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normungsorganisationen anerkennt und
- sich in der Verwaltung, bei Ausschreibungen und Bestellungen der DIN-Normen bedient und darauf hinwirkt, dass andere öffentliche Auftraggeber das Gleiche tun.