Befreiungen von der Beitragspflicht
Auch weiterhin sind folgende Personen, die von einer Organisation mit Sitz in Deutschland autorisiert sind, von der Beitragspflicht für die nationale Normungsarbeit befreit:
- Expertinnen und Experten der öffentlichen Hand
- Expertinnen und Experten der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen
- Nichtgewerbliche Letztverbraucher*innen (Endverbraucher*innen)
- Expertinnen und Experten mit dem Status „Gast zur Aufnahme“
- Expertinnen und Experten mit dem Status „MN“ (Mitarbeiter*in durch anderen Normenausschuss autorisiert)
- Gremien ohne direkte Normenerarbeitung, wie Lenkungs-, Steuer- und Innovationsgremien sowie Koordinierungsstellen
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E-Mail: fina25@din.de