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Befreiungen von der Beitragspflicht

Auch weiterhin sind folgende Personen, die von einer Organisation mit Sitz in Deutschland autorisiert sind, von der Beitragspflicht für die nationale Normungsarbeit befreit: 

  • Expertinnen und Experten der öffentlichen Hand
  • Expertinnen und Experten der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen 
  • Nichtgewerbliche Letztverbraucher*innen (Endverbraucher*innen)
  • Expertinnen und Experten mit dem Status „Gast zur Aufnahme“
  • Expertinnen und Experten mit dem Status „MN“ (Mitarbeiter*in durch anderen Normenausschuss autorisiert)
  • Gremien ohne direkte Normenerarbeitung, wie Lenkungs-, Steuer- und Innovationsgremien sowie Koordinierungsstellen

Sie haben Fragen?

Auf unserer FAQ-Seite finden Sie erste Antworten. 

Wenden Sie sich gerne auch an unsere Ansprechpartner*innen bei DIN:

E-Mail: e-billing@din.de