Projekt

Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 3: Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Kurzreferat

Diese Europäische Norm legt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs- ereignisse fest, die von schienengebundenen Maschinen ausgehen können und während ihres Einsatzes auf Eisenbahnstrecken entstehen können. Diese Maschinen sind für den Einsatz bei Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Oberleitungsanlagen vorgesehen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Fehlanwendungen eingesetzt werden, die vom Hersteller vorhersehbar sind, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm gilt für schienengebundene Maschinen und andere Fahrzeuge — nachfolgend Maschinen genannt — für Arbeiten ausschließlich auf dem Gleis (unter Ausnutzung der Reibung zwischen Schiene und Rädern) sowie für Maschinen, die sich in Arbeitsstellung teilweise auf dem Schotter oder auf dem Planum abstützen und für Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Oberleitungsanlagen verwendet werden.. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die für die Beeinflussung von Signal- und Steuerungssystemen gebaut sind. Anforderungen an ähnliche Maschinen sind in anderen Europäischen Normen festgelegt, siehe Anhang G. Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Gefährdungen unter normalen Umständen während des Fahrens, des Zusammenbaus, der Aufrüstung, der Inbetriebnahme, der Benutzung (einschließlich Einstellung, Programmierung und Prozessumstellung), Arbeitseinsatz, Reinigen, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebsetzung der Maschinen fest. Bei außergewöhnlichen Umständen können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, z. B. extreme Umgebungstemperaturen, hoch korrosive oder kontaminierte Umgebung, z. B. verursacht durch Chemikalien, und potentiell explosive Atmosphäre. Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Die besonderen Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen, festgelegt vom Betreiber der Eisenbahninfrastruktur und vom Hersteller und/oder Maschinenbetreiber festgelegte Anforderungen, wie im Anwendungsbereich genannt, werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Wenn solche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, sollten sie zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber vereinbart werden. Unabhängig von dieser Europäischen Norm ist der Hersteller für die Durchführung risikomindernden Maßnahmen verantwortlich, die für zusätzliche Gefahren gelten oder zusätzliche Anforderungen enthalten. ANMERKUNG Diese Europäische Norm behandelt nur die zusätzlichen Gefahren durch die Anpassung einer Maschine für ihre Verwendung auf dem Gleis. Andere Normen für besondere Maschinen, so weit vorhanden, müssen zusätzlich zu dieser Europäischen Norm berücksichtigt werden, um die vollständigen Anforderungen zu erhalten. Die behandelten üblichen Gefährdungen berücksichtigen allgemeine Gefährdungen, die durch die Maschinen verursacht werden und auch die Gefährdungen durch die folgenden maschinenspezifischen Funktionen, die bei zwei oder mehr Maschinenarten vorhanden sind: - Schotter ausheben, Schotter reinigen, Schotter planieren, Schotter verdichten; - Stopfen; - Gleis erneuern; - Kranarbeiten; - Instandhalten der Bestandteile der Infrastruktur; während Aufrüstung, Einsatz, Instandhaltung und Wartung. die im vorherigen Absatz angeführten, und auch nicht alle möglichen Gefährdungen, die an den Gesamtmaschinen oder bei Kombination verschiedener Funktionen entstehen können. Für solche spezifischen Funktionen oder Gefährdungen wird die Anwendung spezieller Europäischer Normen empfohlen. Diese Europäische Norm behandelt nicht: - Anforderungen in Bezug auf Arbeitsqualität und Maschinenleistung; - Maschinen, die die Oberleitung für Traktionszwecke benutzen; - besondere Anforderungen, die durch den Betreiber der Eisenbahninfrastruktur festgelegt werden; - zusätzliche oder alternative Anforderungen, die durch den Hersteller und/oder Maschinenbetreiber festgelegt werden.

Beginn

2021-08-23

WI

00256A1J

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 14033-3 rev

Projektnummer

08701495

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 087-00-01-02 UA - Gleisbaumaschinen und -geräte  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 256/SC 1/WG 5 - Gleisbaumaschinen und -geräte  

Vorgänger-Dokument(e)

Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 3: Allgemeine Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 14033-3:2017
2017-10

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