NA 176-06-11 AA
Monitoring- und Warnsysteme im Gesundheitswesen
Der Arbeitsausschuss ist zuständig für die Normung und Standardisierung von Monitoring- und Warnsystemen, die im Gesundheitswesen verwendet werden. Dies umfasst Hard- und Software. Dazu gehört u.a. der Einsatz im Pflegedienstbereich, Home Care Bereich sowie in ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen. Dabei sollen auch die Schnittstellen zu externen Systemen im Gesundheitswesen betrachtet werden. Diese Monitoring - und Warnsysteme umfassen keine Geräte, die zur Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten im medizinischen Bereich eingesetzt werden.