DIN EN IEC 62616
; VDE 0878-616:2026-08
Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt - Wachalarmsystem für die Kommandobrücke (BNWAS) (IEC 80/1183/CDV:2026); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 62616:2026
Maritime navigation and radiocommunication equipment and systems - Bridge navigational watch alarm system (BNWAS) (IEC 80/1183/CDV:2026); German and English version prEN IEC 62616:2026
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit, die technischen Merkmale und Prüfverfahren sowie die erforderlichen Prüfergebnisse für ein Brücken-Navigationswachalarmsystem (BNWAS) fest, wie es in Kapitel V des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in seiner jeweils gültigen Fassung vorgeschrieben ist. Es berücksichtigt die allgemeinen Anforderungen der IMO-Entschließung A.694(17) und steht in Beziehung zu IEC 60945. Es berücksichtigt auch die IMO-Entschließung MSC.302(87), mit der IEC 62923-1 und IEC 62923-2 verbunden sind. Diese Norm umfasst die in IMO-Entschließung MSC.128(75) enthaltenen Leistungsanforderungen. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereiches dieses Dokuments. Typischer Anwendungsbeispiel dieses Dokuments ist die Festlegung der Anforderungen an ein Brücken‑Navigationswachalarmsystem (BNWAS), um die Aktivitäten auf der Brücke zu überwachen, die Arbeitsunfähigkeit des Bedieners zu erkennen, die Wachsamkeit des Wachoffiziers zu kontrollieren und bei ausbleibender Reaktion automatisch den Kapitän oder einen anderen qualifizierten Wachoffizier durch visuelle und akustische Anzeigen zu alarmieren sowie dem Wachoffizier bei Bedarf die Möglichkeit zu geben, sofortige Hilfe anzufordern.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 62616:2010-09 und DIN EN 62616 Berichtigung 1:2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einleitung zum Brücken-Alert-Management (MSC.302(87), IEC 62923-1, IEC 62923-2); b) Aktualisierung der IMO-Entschließungen A.1021(26) und MSC.333(90); c) Ergänzung eines neuen Abschnitts 3 für Begriffe; d) Ergänzung eines neuen Anhangs B für die Klassifizierung von Alerts; e) die Betriebsdauer der batteriegepufferten Stromversorgung wurde von 6 h auf 0,5 h verkürzt, um den Anforderungen von SOLAS 11-1 zu entsprechen.