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Unser Finanzierungsmodell

Transparente Finanzierung für eine zukunftssichere Normung

Normen sind ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft. Sie fördern Innovation, Qualität und Sicherheit. Damit diese Standards zukunftssicher weiterentwickelt werden können, setzt DIN auf eine nachhaltige und transparente Finanzierung.

Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf die internen Normenausschüsse von DIN.

Welche Vorteile haben Sie?

DIN eröffnet Ihnen als Expertin oder Experte die Chance, Ihre Märkte aktiv mitzugestalten. Mit nur einem Beitrag erhalten Sie Zugang zu mehreren Gremien. Damit fördern wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft – heute und in Zukunft.

Die Vorteile in der Übersicht:

  • Mehr Transparenz
  • Steigende Flexibilität
  • Bessere Planbarkeit
  • Einfache Mitwirkung

Unser Finanzierungsmodell im Detail

Das Finanzierungsmodell basiert auf zwei Säulen. Dieses Modell ermöglicht sowohl die Unterstützung  der nationalen Normungsarbeit als auch die Finanzierung DIN-geführter europäischer und internationaler Sekretariate. 

Säule 1: Mitarbeit in unseren nationalen Normungsgremien

Säule 1 kommt zum Tragen, wenn Sie in unseren nationalen Normungsgremien, unabhängig vom Normenausschuss, mitarbeiten. Die Beitragssätze richten sich nach der Anzahl der Gremiensitze pro Expertin/Experten.

Jahresbeitrag je Expert*in eines Unternehmens

Beitragsstufe

Anzahl der Sitze

Nicht-Mitglieder und DIN-Mitgliedsunternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden

DIN-Mitgliedsunternehmen mit bis zu 2.000 Mitarbeitenden für eine/n Expert*in

I

1-2

1.350 EUR

0 EUR

II

3-5

2.700 EUR

1.350 EUR

III

6-9

5.400 EUR

4.050 EUR

IV

10-14

10.800 EUR

9.450 EUR

V

15+

16.200 EUR

14.850 EUR

Kündigungsfristen für die Mitwirkung in nationalen Arbeitsgremien

  • Die Mitarbeit in den DIN-Arbeitsgremien erfolgt auf Basis einer Autorisierung.*
  • Die Autorisierung ist unbefristet und kann jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen werden.
  • Die Beitragszahlungspflicht verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Autorisierung nicht bis zum 30. September des jeweiligen Beitragsjahres widerrufen wird.
  • Erfolgt die Autorisierung bis zum 30. September des laufenden Jahres, so wird der Beitrag in voller Höhe erhoben, sobald die autorisierte Person in einen zahlungspflichtigen Status in einem DIN-Arbeitsgremium aufgenommen wurde.

*Für eine Mitarbeit ist eine Autorisierung durch eine Organisation erforderlich. Durch die Autorisierung werden die Experten von den sie autorisierenden Stellen ermächtigt, in den Arbeits- und Lenkungsgremien die Meinung und Interessen der autorisierenden Stelle zu vertreten. Die Mitarbeit endet, sobald die autorisierende Stelle die Autorisierung widerruft oder abläuft. (DIN-Richtlinie für Normenausschüsse, Absatz 4.7.5)

Säule 2: DIN-geführte CEN- und ISO-Sekretariate

Säule 2 kommt zum Tragen, wenn DIN die Sekretariatsführung von CEN- und ISO-Gremien übernimmt. Durch projektbezogene Serviceverträge werden wichtige Sekretariatsaufgaben und Dienstleistungen dauerhaft abgesichert. Jedes Sekretariat (CEN- bzw. ISO-Gremium) wird individuell mit einem einheitlichen Tool kalkuliert und mit den Stakeholdern die durch DIN erbrachte Leistung vertraglich abgesichert.

Unternehmen und Institutionen, die sich an der Finanzierung von CEN- und ISO-Sekretariaten beteiligen, können mit einem Key Visual extern wie intern dokumentieren, dass sie die Normung und damit auch ihre Wirtschaftsinnovation  unterstützen und fördern. Das Key Visual kann auf der Website, in Sozialen Medien oder auch im E-Mail-Abbinder eingesetzt werden. Es steht daher in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Das Key Visual wird dezentral durch die Normenausschüsse zur Verfügung gestellt. Es sind Varianten in Deutsch und in Englisch verfügbar.

Logo mit Text 'Wir setzen Standards weltweit' und stilisierte Weltkugel
Ein Muster des DIN-Kundensiegels
© DIN

Ihr Kontakt

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e-billing@din.de

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