DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg)
DIN EN IEC 62668-1
Luftfahrtelektronik-Prozessmanagement - Verhinderung von Produktfälschung - Teil 1: Vermeidung des Gebrauchs von gefälschten, betrügerischen und wiederverwerteten elektronischen Bauelementen (IEC 62668-1:2019 + AMD1:2024); Deutsche Fassung EN IEC 62668-1:2019 + A1:2024
Process management for avionics - Counterfeit prevention - Part 1: Avoiding the use of counterfeit, fraudulent and recycled electronic components (IEC 62668-1:2019 + AMD1:2024); German version EN IEC 62668-1:2019 + A1:2024
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 62668 definiert Anforderungen zur Vermeidung des Gebrauchs von gefälschten, wiederverwerteten und betrügerischen Bauelementen, die in den Industrien der Luft und Raumfahrt und Verteidigung sowie in Hochleistungsanwendungen (en: aerospace, defence and high performance, ADHP) eingesetzt werden. Er legt auch Anforderungen an die ADHP-Industrien zur Wahrung ihres geistigen Eigentums (en: intellectual property, IP) an allen ihren Produkten und Dienstleistungen fest. Die mit dem Kauf von Bauelementen außerhalb von Netzwerken konzessionierter Vertreiber verbundenen Risiken werden in IEC 62668-2 behandelt. Obwohl dieses Dokument für die Luftfahrtelektronikindustrie erstellt wurde, kann es auch von anderen Industrien für Hochleistungs- und hochzuverlässige Systeme nach eigenem Ermessen angewendet werden. Durch seine Anwendung erhöht das Dokument die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender, gibt Prüflaboratorien und Herstellern definierte Informationen für die Prüfung und erhöht die Kompatibilität der Produkte zwischen den Herstellern.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN IEC 62668-1:2021-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Referenz zu AS/EN/JISQ 9100 und AS/EN/JISQ 9110 mit Anforderungen gegen Produktfälschung hinzugefügt, die unter Umständen für die Erreichung der Anforderungen aus 4.2 verwendet werden; b) Referenz zu USA DFAR Regelung 252.246.7008 und UK Defence Standard 05-135 hinzugefügt; c) Referenz zu weiteren GAO-, OECD- und ICC-Berichten in 4.5.1 hinzugefügt; d) Weblinks und andere Referenzen aktualisiert; e) neuer Anhang E mit Bildern hinzugefügt, durch die erklärt werden, wie Dokumente gegen Produktfälschung in Lieferketten verwendet werden können; f) Referenz zu dem neuen Rückverfolgbarkeitsaudit nach IECQ OD 3702 hinzugefügt; g) neue Definitionen für wiederaufbereitete Komponenten mit einer Warnung hinzugefügt, dass diese nicht empfohlen werden.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 682 - Aufbau- und Verbindungstechnik für elektronische Baugruppen