Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Maschinen - Teil 1: Technische- und Sicherheitsanforderungen an das Fahren
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an schienengebundene Maschinen und andere Fahrzeuge – im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet – fest, die für den Bau, die Instandhaltung und die Inspektion von Gleisen und Eisenbahninfrastruktur, die Räumung der Eisenbahninfrastruktur sowie für Notfälle ausgelegt und vorgesehen sind. ANMERKUNG 1 In den europäischen Rechtsvorschriften zur Interoperabilität werden diese Maschinen als "Sonderfahrzeuge" bezeichnet. Dieses Dokument gilt für Maschinen, die sich im Betriebsmodus auf dem Gleis fortbewegen, wobei ausschließlich die Adhäsion zwischen Schiene und Schienenrädern genutzt wird, und die zur Bedienung von Signal- und Steuerungssystemen bestimmt sind. ANMERKUNG 2 Andere Arten schienengebundener Maschinen, wie z. B. Straßen-Schienen-Maschinen, werden in anderen europäischen Normen behandelt, siehe Technischer Bericht CEN/TR 17498:2020. Rettungsmaschinen werden, wenn sie ihre Rettungsfunktion erfüllen, so betrachtet, dass sie entweder im Fahr- oder im Arbeitsmodus oder in beiden Modi agieren. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt 21 dieses Dokuments. Dieses Dokument gilt für Ausrüstungen und Maschinensysteme, die auf schienengebundenen Maschinen im Fahrbetrieb eingesetzt werden. Dieses Dokument ist für eine Nennspurweite von 1 435 mm verfasst. Die Anwendbarkeit der in diesem Dokument festgelegten Anforderungen auf die Breitspurweiten 1 520 mm, 1 524 mm, 1 600 mm und 1 668 mm ist in Anhang N dargelegt. Ist eine schienengebundene Maschine für den Einsatz auf Gleisen mit unterschiedlichen Spurweiten ausgelegt, so gilt die Umrüstung des Fahrwerks als Änderung, die in einer Werkstattumgebung durchgeführt wird. Einige Anforderungen dieses Dokuments können für Maschinen gelten, die auf Infrastrukturen mit Nennspurweite im Schmalspurbereich oder auf Eisenbahnstrecken eingesetzt werden, bei denen andere Antriebsprinzipien als die Adhäsion zwischen Schiene und Schienenrädern zum Einsatz kommen, sowie für unterirdische Infrastrukturen, die in diesem Dokument nicht ausdrücklich berücksichtigt sind. Besondere nationale Bedingungen, die für bestimmte Mitgliedstaaten gelten, sind in Anhang B aufgeführt. Diese Norm legt keine Anforderungen hinsichtlich der fachlichen Kompetenz des Betriebspersonals fest.
Beginn
2026-08-20
WI
00256A6U
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 14033-1
Projektnummer
08701767
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-01-02 UA - Gleisbaumaschinen und -geräte
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 256/SC 1/WG 5 - Gleisbaumaschinen und -geräte