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Projekt

Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Verdrängungspfähle

Kurzreferat

Dieses Dokument legt allgemeine Grundsätze für die Einbringung von Verdrängungspfählen fest – das heißt Pfähle, die ohne Aushub oder Entnahme von Bodenmaterial in den Boden eingebracht werden, außer zur Begrenzung von Bodenhebungen und/oder Schwingungen, zur Beseitigung von Hindernissen oder zur Erleichterung des Eindringens. Verdrängungspfähle werden mittels Schlag, Vibration, Pressen, Einschrauben oder einer Kombination dieser Verfahren in den Boden getrieben. ANMERKUNG 1: Wird ein geschlossener Rammrohr mit d < 300 mm entfernt und ein massiver Stab als tragendes Element verwendet, so fällt die Einbringung hinsichtlich der Korrosionsaspekte unter die Norm EN 14199. Das Material der von dieser Europäischen Norm erfassten Verdrängungspfähle kann sein: - Stahl; - Gusseisen; - Beton, Mörtel; - Holz; - Injektionsmörtel; - eine Kombination der oben genannten Materialien. Dieses Dokument gilt für vorgefertigte, vor Ort gegossene oder eine Kombination dieser Verfahren zur Herstellung von Verdrängungspfählen mit regelmäßiger Form. Die Pfahltypen sind in EN 1997-3, Anhang C.3, Tabelle C.1 aufgeführt. ANMERKUNG 2: Teilverdrängungspfähle, die unter Verwendung eines Rammrohrs mit einer begrenzten Anzahl von Spiralen an dessen Basis eingebaut werden, sind in der folgenden Norm behandelt. ANMERKUNG 3: Teilverdrängungspfähle, die unter Verwendung eines Rammrohrs mit Spiralen über dessen gesamte Länge eingebaut werden, sind in EN 1536 behandelt. Verdrängungspfähle können in Böden eingebaut werden, die durch Bodenverbesserungsmaßnahmen verfestigt wurden. Die Bodenverbesserung kann vor, während oder nach dem Einbau der Pfähle erfolgen. Abgesehen von praktischen Erwägungen gibt es für die Zwecke dieser Europäischen Norm keine Einschränkungen hinsichtlich der Querschnittsabmessungen, der Schaft- oder Fußverbreiterungen, der Länge oder der Neigung. Die Bestimmungen dieser Europäischen Norm gelten für: - Einzelpfähle; - Pfahlgruppen; - Beton-Spundwände. Säulen, die unter Anwendung von Bodenverbesserungsverfahren hergestellt werden (wie z. B. vor Ort gemischte Säulen, Jet-Grouting, Verdichtungsinjektion, Vibroflotation und Steinsäulen), fallen nicht unter diese Europäische Norm. Bohrpfähle sind in der Norm EN 1536 geregelt. Stahl- und Holzspundwände sind in der Norm EN 12063 geregelt. Mikropfähle sind in der Norm EN 14199 geregelt.

Beginn

2026-09-28

WI

00288041

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 12699 rev

Projektnummer

00519221

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 005-05-07 AA - Baugrund, Pfähle (SpA zu Teilen von CEN/TC 341, CEN/TC 288/WG 25, WG 26 und WG 27 sowie zu ISO/TC 182/WG 11)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 288/WG 26 - Verdrängungspfähle  

Vorgänger-Dokument(e)

Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Verdrängungspfähle; Deutsche Fassung EN 12699:2015
2015-07

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Ulrich Wittchow

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