DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS)
DIN EN 1073-1
Schutzkleidung gegen feste Partikel einschließlich radioaktiver Kontamination - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für belüftete Schutzkleidung zum Schutz des Körpers und der Atemwege; Deutsche Fassung EN 1073-1:2016+A1:2018
Protective clothing against solid airborne particles including radioactive contamination - Part 1: Requirements and test methods for compressed air line ventilated protective clothing, protecting the body and the respiratory tract; German version EN 1073-1:2016+A1:2018
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für Schutzkleidung fest, die von einer unabhängigen Luftzufuhr aus einer nicht kontaminierten Quelle belüftet wird und den Körper sowie das Atemwegssystem des Trägers gegen feste Partikel einschließlich radioaktiver Kontamination schützt. Diese Art der Schutzkleidung kann mit einer Notatemluftversorgung ausgestattet sein. Diese Europäische Norm gilt nicht zum Schutz gegen ionisierende Strahlen und nicht zum Schutz von Patienten gegen Kontamination durch radioaktive Substanzen bei diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen. Dieses Dokument wurde im Rahmen eines Normungsauftrages erarbeitet, den die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-03 AA "Schutzkleidung gegen Chemikalien und radioaktive Kontamination" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) bei DIN.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1073-1:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 3 "Begriffe" wurden die Überschrift sowie die Definition für den Begriff 3.3 geändert; b) in 4.2 "Materialien" wurde die Tabelle 1 überarbeitet; c) Änderungen in folgenden Abschnitten: 4.2, 4.3, 4,5, 4.8, 4.10, 5.1.3, 5.2.1, 5.4, 5.6, 5.8.1, 5.9, 7, B.2 (nunmehr A.2), B.8 (nunmehr A.8), B.9 (nunmehr A.9), D.1 (nunmehr C.1) und D.2 (nunmehr C.2); d) Anhang A "Materialprüfungen - Widerstand gegen Entzündung" wurde gestrichen; e) von Anhang B "Prüfung der gesamten nach innen gerichteten Leckage" bis Anhang E "Umweltbedingungen" wurde die Nummerierung sämtlicher Abschnitte, Tabellen, Bilder und Querverweise geändert; f) im Titel von Anhang D (nunmehr Anhang C) "Sichtfeld" wurde "(informativ)" durch "(normativ)" ersetzt; g) Anhang ZA "Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU-Richtlinie 89/686/EWG" wurde durch den neuen Anhang ZA ersetzt.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 075-05-03 AA - Schutzkleidung gegen Chemikalien und radioaktive Kontamination
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 162/WG 3 - Schutzkleidung gegen Chemikalien, Infektionserreger und radioaktive Kontamination