DIN Verbraucherrat

2015-09-30

Vermutungswirkung durch Abschnitte der DIN EN 82079-1

Die Norm zu Gebrauchsanleitungen, die DIN EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung - Teil 1: Allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen (IEC 82079-1:2012)“ bietet in Bezug auf Produktsicherheit eine wichtige Hilfestellung.

Die Normabschnitte 4.7.2 „Positionierung“ und 6.2.1 „Schriftgrößen und Höhen der grafischen Symbole“ der DIN EN 82079-1 lösen die sogenannte Vermutungswirkung gemäß Paragraph § 5 Absatz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aus. Beide Abschnitte konkretisieren die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes. Bei Anwendung dieser Normenabschnitte kann man davon ausgehen, dass eine danach gestaltete Gebrauchsanleitung wesentliche Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllt. Die Vermutungswirkung gilt nur für Gebrauchsanleitungen von Produkten im nichtharmonisierten Bereich.

Beide Abschnitte der Norm wurden durch den Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) ermittelt und die Fundstellen durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 24 vom 16. Juni 2015 bekannt gemacht. Die Normabschnitte sind gelistet als „Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG Verzeichnis 2: Nicht harmonisierter Bereich“, welches über die Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen werden kann.

 

Verzeichnis 2 - Nicht harmonisierten Bereich Teil 1: Nationale Normen

 

Die über den Verbraucherzentrale Bundesverband benannten Mitglieder des AfPS haben die Ermittlung der DIN EN 82079-1 initiiert.

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