DIN Verbraucherrat

2019-09-30

Mit der neu veröffentlichten DIN EN 71-3 gefahrlos die Umwelt erkunden

,Babys und Kleinkinder erforschen spielend ihre Umwelt und nehmen ihr Spielzeug mit den Augen, den Händen und auch dem Mund wahr. Wichtig dabei ist, dass dieses Spielzeug den Anforderungen der im August neu veröffentlichten und umfassend überarbeiteten DIN EN 71-3 „Sicherheit von Spielzeug - Migration bestimmter Elemente“ entspricht. Die Norm konkretisiert die meist allgemein gehaltenen Anforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. So sind nicht nur die in der Richtlinie gesetzlich geregelten Grenzwerte von schädlichen Stoffen in Spielzeugmaterialien und –teilen enthalten, sondern auch Anforderungen an und Prüfverfahren für die Freisetzung solcher Stoffe. Dazu gehören beispielsweise Schwermetalle wie Arsen, Blei und Quecksilber sowie weitere kritische Elemente wie Aluminium und Nickel, aber auch Chrom (VI) und Organozinnverbindungen. Die Norm beinhaltet Anforderungen an die Abgabe bestimmter Elemente aus den folgenden drei Kategorien von Spielzeugmaterialien:   

  • Kategorie I: Trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien
  • Kategorie II: Flüssige oder haftende Materialien
  • Kategorie III: Abgeschabte Materialien


In der Spielzeugrichtlinie sind die maximalen Migrationsgrenzwerte für die zuvor genannten Kategorien von Spielzeugmaterialien aufgeführt. Diese Werte sind in Milligramm je Kilogramm Spielzeugmaterial angegeben und in Tabelle 2 von DIN EN 71-3 dargestellt. Sie dienen dazu, das Risiko zu minimieren, dass Kinder bestimmten potenziell toxischen Elementen ausgesetzt sind.

Die überarbeitete Fassung der Norm beinhaltet insbesondere ein neues Prüfverfahren für Chrom (VI). Dieses Prüfverfahren ist jetzt in der Lage, Chrom (VI) an den Grenzwerten für alle Materialkategorien zu bestimmen – also nicht nur wie in der Vorgängerfassung für abgeschabte Spielzeugmaterialien, sondern auch für trockene oder geschmeidige sowie für flüssige oder haftende Spielzeugmaterialien, für die jeweils strengere Grenzwerte gelten.

Im Vergleich zur Vorgängerversion ist die Norm anwenderfreundlicher gestaltet, u.a. wurden die Abschnitte zur Probenentnahme und -verarbeitung überarbeitet. Insgesamt konnte auch die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse erheblich verbessert werden. Darüber hinaus legt die Norm fest, welche Angaben der abschließende Prüfbericht enthalten sollte und orientiert sich dabei an der gängigen Laborpraxis.

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