DIN Verbraucherrat

2015-06-20

Einsprüche des VR zu den Entwürfen DIN 4109

Einsprüche des Verbraucherrates zu den Entwürfen DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ abgelehnt

© Marcus Kretschmar / Fotolia.com

Dem Schallschutz kommt aus Sicht privater Bauherren, Wohnungseigentümer und -nutzer vor allem bei Doppel- und Reihenhäusern und im Mehrgeschoss-Wohnungsbau eine besondere Bedeutung zu. Diese oftmals von Bauträgern erstellten und an Interessenten weiterverkauften Immobilien geben seit langer Zeit immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. In vielen Baubeschreibungen wurde von Bauträgern immer wieder auf den „Schallschutz nach Norm“ verwiesen. Dies erweckt den Eindruck, dass es sich hierbei um ein gutes Schallschutzniveau handelt. Die Überarbeitung der Normenreihe wäre eine gute Gelegenheit gewesen, diese unklare Situation zu ändern und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Der Ausschuss hatte in diesem Zusammenhang unterschiedliche Vorschläge, die bereits bei der Erarbeitung des Entwurfs vom Verbraucherrat, dem Deutschen Mieterbund und dem Berliner Mieterverein vorgelegt wurden, abgelehnt. Gleichwohl wurde von diesen Parteien und weiteren externen Einsprechern zu den Entwürfen DIN 4109 diesbezüglich eingesprochen. Diese Einsprüche zum Teil 1 von DIN 4109 „Anforderungen an die Schalldämmung“ wurden im April 2015 beraten. Leider wurde der Vorschlag, die Anforderungen zu erhöhen, abgelehnt. Ebenso wenig konnte man sich dazu durchringen, den Titel der Norm auf „Schallschutz im Hochbau – Mindestanforderungen“ zu ändern. Damit hätte man dem Anwender zumindest einen Hinweis darauf geben können, dass es auch Regelwerke für einen erhöhten Schallschutz gibt. Mit der Veröffentlichung der Neuausgabe von DIN 4109 ist Ende 2015 zu rechnen, da noch die Einsprüche zu den übrigen Teilen beraten werden müssen damit die Normenreihe als Paket veröffentlicht werden kann

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