Arbeitskreise Normungsroadmap Wasserstofftechnologien

Die Normungsroadmap Wasserstofftechnolgien wird in den fünf Arbeitskreisen (AK) Erzeugung, Infrastruktur, Anwendung, Qualitätsinfrastruktur und Ausbildung, Sicherheit, Zertifizierung erarbeitet. Jeder der Arbeitskreise besteht aus thematisch vertiefenden Unterarbeitskreisen (UAK) sowie darunter geordneten Arbeitsgruppen (AGs). In den AGs erfolgt die inhaltliche Arbeit, an der sich alle Interessierten beteiligen können.
Arbeitskreis 2 - Infrastruktur
Arbeitskreis 4 - Qualitätsinfrastruktur
Arbeitskreis 5 - Weiterbildung, Sicherheit, Zertifizierung
Arbeitskreis 1 - Erzeugung
Aufgabenbereich der AG 1.1.1 Elektrolyse
Die Arbeitsgruppe „Elektrolyse“ befasst sich mit der Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse und allen damit einhergehenden Aspekten. Darunter fallen die folgenden Elektrolysearten: Alkalische Wasserelektrolyse, die alkalische Membranelektrolyse, die Polymerelektrolyt-Wasserelektrolyse, sowie die Hochtemperatur-Wasserelektrolyse. Es wird der Elektrolyseprozess von der Leistungswandlung und einschließlich der Hilfssystemen bis zum transportfähigen Produkt berücksichtigt.
Aufgabenbereich der AG 1.1.2 andere Erzeugungsarten
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit den Verfahren und Anlagen zur Erzeugung und Einspeisung von Wasserstoff, der nicht über Elektrolyse gewonnen wird. Darunter fallen unter Anderem Erzeugungsarten wie Pyrolyse, katalytische Wasserstofferzeugung, mikrobiologische sowie photolytische Wasserstofferzeugung. Sie befasst sich ebenso mit der Aufbereitung und Einspeisung von Wasserstoff als Nebenprodukt aus chemischen Prozessen.
Aufgabenbereich der AG 1.1.3 Gesamtsystemintegration
Wasserstoff wird im künftigen Energiesystem ein Schlüsselelement der Sektorenkopplung sein. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit muss das Zusammenspiel der Sektoren optimal aufeinander abgestimmt sein. Das effiziente und netzdienliche Zusammenwirken von Strom- und Gasinfrastruktur stellt die Basis für ein vollumfänglich funktionierendes Energie-Gesamtsystem dar. In dieser Arbeitsgruppe wird es darum gehen zu betrachten, wie Normung und Standardisierung dabei unterstützen können, Wasserstoff in das Gesamtsystem zu integrieren. Folgende Themenkomplexe werden hier unter anderem thematisiert:
- Aufeinander abgestimmte Flexibilisierung der Systeme (alle Netze: Strom, Gas, Wasser, Kommunikation und Wärme)
- Flexibilisierung von Anwendungen
- Interoperabilität mit existierenden Systemen und Infrastruktur (Datenmodelle, -protokolle, -schnittstellen
- Die Rollen von dezentraler Energieerzeugung, Microgrids und virtuellen Kraftwerken.
- Entwicklung befindlichen Datenräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Anbindung der
- Wasserstoffwertschöpfungskette an das Elektrizitätsenergiesystem zu betrachten (GAIA-X; Verwaltungsschale, Manufacturing-X, Industrie 4.0).
Die genannten Themen werden außerdem mit internationalen Entwicklungen verglichen und, wenn möglich, in die internationale Normung eingebracht. Die Interoperabilität im Smart-Energy-System bildet den Schlüssel für eine schnelle und effiziente Integration von Wasserstoff.
Die AG Gesamtsystemintegration hat dementsprechend die Aufgabe, alle Normungsbedarfe sowie vorhandene Normungsbestände in diesem Themenkomplex zu ermitteln.
Aufgabenbereich der AG 1.2.1 Wasserstoffbeschaffenheit
Die AG „Wasserstoffbeschaffenheit“ befasst sich mit den chemischen und physikalischen Eigenschaften von Wasserstoff und dessen Begleitstoffen. Ebenso betrachtet wird die Reinheit und damit verbundene Eingruppierung von Wasserstoff für die verschiedenen Anwendungen. Es wird die Beschaffenheit und damit verbundene Eingruppierung von Wasserstoff als Energieträger, Kraftstoff und Rohstoff betrachtet. Für die verschiedenen Anwendungen findet eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe der gesamten Wertschöpfungskette statt. Die gesamte Wertschöpfungskette meint in diesem Zusammenhang Produktion, Transport, Speicherung, Verteilung, Endanwendung und Qualitätssicherung. Je nach Zusammensetzung und Anwendung sind unterschiedliche Eigenschaften des Wasserstoffgemischs relevant, z.B. stoffliche oder brenntechnische. Für die Betrachtung der Beschaffenheit ist auch relevant, welche Begleitstoffe in welchen Mengen vorkommen. Es wird zusätzlich auf eine mögliche Bandbreite eingegangen, in der sich die Beschaffenheit bewegen darf.
Hinweis: Es wird Wasserstoff als Hauptgas betrachtet.
Aufgabenbereich der AG 1.2.2 Nachhaltigkeitsaspekte und Nachweisführung für Wasserstoff
Die AG „Nachweisführung und Nachhaltigkeitsaspekte“ soll ein Konzept zur klaren Differenzierung von Wasserstoff und dessen Derivate zur energetischen und stofflichen Nutzung in Abhängigkeit der Herkunft der bereitgestellten Energie erarbeiten (Erneuerbare Energien und nicht Erneuerbare Energien).
Die AG betrachtet Möglichkeiten der Erweiterung der Nachweisführung um die Gesamtenergiebilanz und die THG-Emissionsbilanz sowie die Entwicklung eines Konzepts, die die Nachweisführung vergleichbar machen.
Im Fokus der Nachhaltigkeitsaspekte (ökologisch, ökonomisch, sozial) stehen die Produktion, der Transport und die Speicherung von Wasserstoff und dessen Derivate. Zu den Nachhaltigkeitsaspekten der Endanwendungen werden Fragen an die anderen AGs formuliert.
Die Arbeitsgruppe soll ermitteln, inwiefern Bezüge und Schnittstellen zwischen der Nachweisführung und Nachhaltigkeitsaspekten der verschiedenen Wasserstoffnormungsroadmap-Zweige bestehen. Auf dieser Grundlage sollen für die neu betroffenen Bereiche Empfehlungen für Prinzipien und Normen erarbeitet werden.
Arbeitskreis 2 - Infrastruktur
Aufgabenbereich der AG 2.1.1 Rohrleitungen
Die AG Rohrleitungen ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe im Gebiet der industriellen Rohrleitungen zur Werksversorgung sowie dem Gebiet der Flansche und ihren Verbindungen wie auch Prozessleitungen. Dies umfasst unter anderem Anforderungen für oberirdische oder in Kanälen verlegte oder erdgedeckte Rohrleitungen aus metallischen und nicht metallischen Werkstoffen für Wasserstoff und Wasserstoffgemisch, bei unterschiedlichen Druck- und Temperaturstufen.
Mit dem Ziel, sichere Betriebsbedingungen zu erreichen, sind hierbei insbesondere Anforderungen für industrielle Rohrleitungssysteme und deren Halterungen aus metallischen Werkstoffen, einschließlich Sicherheitseinrichtungen, von Bedeutung (z. B. DIN EN 13480 (Reihe) Metallische industrielle Rohrleitungen).
Dabei unterscheiden sich die industriellen Rohrleitungssysteme von Fernleitungen. Letztere betreffen Rohrfernleitungen (AG 2.1.2 Transportleitung) außerhalb der industriellen Werke bspw. Raffinerien und sind nicht Bestandteil der Themengebiete für AG 2.1.1 Rohrleitungen. Verteilnetze werden in AG 2.1.4 behandelt.
Aufgabenbereich der AG 2.1.2 Transportnetze
Die Arbeitsgruppe ist zuständig für die Ermittlung der Bedarfe an technischer Regelsetzung im Gebiet der Wasserstofftransportleitungen (>16 bar) zur Versorgung der Öffentlichkeit mit Wasserstoff und Wasserstoffgemischen (nach EnWG).
Aufgabenbereich der AG 2.1.3 Anlagentechnik
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe Anlagentechnik umfasst alle dem Betrieb der Rohrleitungsnetze dienenden Anlagen wie Verdichteranlagen, Gas-Druckregel- und Messanlagen, Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen, Odorieranlagen, Gas-Druckregelungen in Anschlussleitungen, etc., einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
Wesentlicher Gegenstand sind
- die funktionalen Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung dieser Anlagen
- Anforderungen an Bauteile in Wasserstoffanlagen
Sowie, soweit in der Normung möglich,
- Qualifikationsanforderungen an Unternehmen für Planung, Herstellung und Betrieb von Wasserstoffanlagen
- Qualifikationsanforderungen an Personen für die Prüfung und den Betrieb von Wasserstoffanlagen - Sachverständige und Sachkundige
Aufgabenbereich der AG 2.1.4 Verteilnetze
Die Arbeitsgruppe „Verteilnetze“ befasst sich aktiv mit dem Thema Wasserstoff in der Gasverteilung (≤ 16 bar). Es werden offene Fragen über die Wasserstofftauglichkeit von Materialien, Komponenten, Bauteilen sowie Fragen zum späteren Betrieb (Inbetriebnahme, Rohrnetzüberprüfung, Instandsetzung etc.) mit Gasen der 2. Gasfamilie oder 5. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 geklärt. Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Anwendbarkeit der dazugehörigen Normen sicherzustellen. Projektergebnisse werden dazu mit eingebracht.
Aufgabenbereich der AG 2.2.1 Stationäre und ortsbewegliche oberirdische Speicher
Diese Arbeitsgruppe ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe für stationäre und ortsbewegliche Druckgefäße und deren Ausrüstung im Hinblick auf Auslegung, Bau, Prüfung und Betrieb/Verwendung für die Lagerung und den Transport von Wasserstoff.
Aufgabenbereich der AG 2.2.2 CCU/CCS
Die AG CCU/CCS wurde ruhend gesetzt.
Themen bzgl. CCU wurden in die AG 3.2.2 PtX aufgenommen.
Themen bzgl. CCS wurden in die AG 1.1.2 andere Erzeugungsarten aufgenommen.
Aufgabenbereich der AG 2.2.3 Untertage Gasspeicher
Diese Arbeitsgruppe ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe für Untertage-Gasspeicher (UGS) hinsichtlich Planung, Bau, Prüfung und Inbetriebnahme sowie Betrieb für die Speicherung von Wasserstoff. Der Zuständigkeitsbereich der AG umfasst den Untertage- und den Obertage-Anlagenbereich der UGS. Die speicherspezifischen Aspekte zu Obertage-Anlagen sind, in Hinblick auf die Überschneidung mit den anderen AGs, in diese einzubringen.
Diese Arbeitsgruppe ist zudem zuständig, eventuelle Forschungsarbeit auf diesem Gebiet zu identifizieren, konsolidieren und proaktiv zu normen.
Der Zusatztext für den Anwendungsbereich
Untertage-Gasspeicher im Sinne der AG 2.2.3 sind Salzkavernen- und Porenspeicher. Nicht betrachtet werden z.B. Felskavernen oder Röhrenspeicher.
Betrachtet werden Untertage-Gasspeicher, die Wasserstoff der DVGW G260 Gasfamilie 5 ein- und/oder ausspeichern, nicht solche, die Wasserstoff als Begleitgas der Gasfamilie 2 speichern. Dies beinhaltet auch Untertagereaktoren. Besondere Normungsbedarfe können sich u.a. dadurch ergeben, dass Wasserstoff in Speichern höhere Anteile von Begleitstoffen als in Gasfamilie 5 enthalten, als Rohgas (mit Feuchtigkeit und Salinität) vorliegt, mit Drücken über 100 bar zu rechnen ist und hohe Druckschwankungen vorliegen können.
Aufgabenbereich der AG 2.2.4 Verflüssigung
Die Arbeitsgruppe Verflüssigung beschäftigt sich mit technischen Regeln, die flüssigen Wasserstoff (tiefkalt; LH2), Hydrierungen (LOHC) und Wasserstoffderivate (z.B. Ammoniak, Methanol,…) im flüssigen Aggregatszustand behandeln.
Unter anderem werden Themen behandelt wie: Definitionen, Erzeugung, Stoffzusammensetzungen, Stoffeigenschaften, Personalqualifikation für den Umgang mit Wasserstoff sowie Anforderungen an Speicher- und Transportmedien.
Arbeitskreis 3 - Anwendung
Aufgabenbereich der AG 3.1.1 Brennstoffzelle
Das Arbeitsspektrum der Arbeitsgruppe Brennstoffzelle umfasst alle Arten von Brennstoffzellen-Technologien und deren Anwendungsmöglichkeiten, wie beispielsweise, jedoch nicht abschließend, stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme zur Bereitstellung von elektrischer und ggfs. thermischer Leistung, Brennstoffzellen-Energiesysteme zur Energieversorgung von Antriebssystemen, portable Brennstoffzellen-Energiesysteme als Hilfsaggregate und reversible Brennstoffzellen-Energiesysteme zur elektrischen Lastverschiebung. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Arbeitsgruppe Brennstoffzelle liegt auf dem bestehenden Normenportfolio zum Thema Brennstoffzelle, insbesondere um zu ermitteln, inwiefern dieses weiterentwickelt werden muss, um die Integration dieser Technologie in die bestehende Infrastruktur zu verbessern bzw. auf das Gesamtsystem abzustimmen.
Aufgabenbereich der AG 3.1.2 Kraftwerke, Turbinen, KWK-Anlagen
Im Fokus dieser AG "Kraftwerke, Turbinen, KWK-Anlagen" stehen thermische Kraftanlagen oder Teilanlagen inkl. Turbinen und KWK-Anlagen (Kraftanlagen). Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Kessel, Brenner, Druckbehälter, Rohrleitungen, Armaturen, Sicherheitsarmaturen, Apparate, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen (inkl. Motoren als KWK-Anlagen) innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.
Aufgabenbereich der AG 3.2.1 (Petro)Chemische Industrie
Im Fokus dieser Arbeitsgruppe stehen (petro)chemische Anlagen oder Teilanlagen. Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Druckbehälter, Rohrleitungen, Armaturen, Sicherheitsarmaturen, sowie Öfen, Kessel, Apparate, Kolonnen, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.
Aufgabenbereich der AG 3.2.2 Power-to-X
Die Arbeitsgruppe „Power-to-X“ befasst sich mit der Standardisierung von Power-to-X-Anlagen. Power-to-X (PtX) bezeichnet die Wandlung von elektrischer Energie in einen Energieträger (gasförmig oder flüssig), in Wärme oder in ein Produkt (Rohstoff, Grundstoff).Dabei werden neben den verschiedenen Power-to-X-Pfaden auch die systemischen Aspekte von Power-to-X-Anlagen betrachtet.
Aufgabenbereich der AG 3.2.3 Thermoprozessanlagen
Im Fokus dieser Arbeitsgruppe stehen Thermoprozessanlagen oder Teilanlagen. Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Öfen, Rohrleitungen, Kessel, Apparate, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.
Aufgabenbereich der AG 3.2.4 Reduktionsprozesse
Im Fokus dieser Arbeitsgruppe stehen Reduktionsprozesse. Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Öfen, Rohrleitungen, Kessel, Apparate, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.
Aufgabenbereich der AG 3.3.1 häusliche Anwendung
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Bestand und Bedarf an technischem Regelwerken und Normen für die Verteilung und Nutzung von Wasserstoff im häuslichen Bereich, dabei wird Wasserstoff als Energiegas bzw. Brennstoff genutzt.. Darunter fallen u.A.:
- Produktnormen für Geräte zum Heizen, Kochen oder Stromerzeugung
- Zugehörige Material- und Bauteilnormen
- Anwendungsregeln für die Installation der Leitungsanlagen und Aufstellung von Geräten sowie Anforderungen an die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung im häuslichen Bereich
- Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte / Sachkundige und Sachverständige im Bereich häusliche Anwendung
Aufgabenbereich der AG 3.3.2 Controls
Die Arbeitsgruppe Controls ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe bzgl. Sicherheits-, Konstruktions- und Funktionsanforderungen sowie Prüfungen für Regel- und Steuergeräten von wärmeerzeugenden Geräten und Anlagen durch den Einsatz von Wasserstoff. Dies umfasst im Wesentlichen die folgenden Regel- und Steuergeräte, einschließlich deren Anwendungen:
- Automatische Absperrventile für Gasbrenner und Gasgeräte sowie der Gasversorgung;
- Automatische Abblaseventile;
- Druckregler für Gasbrenner und Gasgeräte;
- Thermoelektrische Zündsicherungen;
- Pneumatische Gas-Luft-Verbundregler für Gasbrenner und Gasgeräte;
- Handbetätigte Einstellgeräte für Gasgeräte;
- Mechanische Temperaturregler für Gasgeräte;
- Mehrfachstellgeräte für Gasgeräte
- Brennstoff-Luft-Verbundregler, elektronische Ausführung;
- Druckwächter;
- Elektrische Anzündeinrichtungen;
- Feuerungsautomaten;
- Sensoren zur Detektion von gasförmigen Verbrennungsprodukten;
- Temperaturregeleinrichtungen und Temperaturbegrenzer;
- Ventilüberwachungssysteme für automatische Absperrventile.
Aufgabenbereich der AG 3.3.3 Gewerbliche Anwendungen
Die Arbeitsgruppe „Gewerbliche Anwendungen“ befasst sich mit der Anwendung wasserstoffbetriebener Anlagen und Produkte im gewerblichen Sektor (nach GAR). Hierunter werden Anwendung wie Fleischer- und Räuchereianlagen, Gastronomieanlagen, Trocknungs- und Wäschereianlagen gezählt. Auch Geräte zur Klimatisierung, beispielsweise Heizstrahler, deckt diese AG ab. Da auch im gewerblichen Kontext oft mit Betriebsdrücken bis max. 100 mbar gearbeitet wird, gibt es Überschneidungen zur häuslichen Gasanwendung.
Aufgabenbereich der AG 3.4.1 Befüllungsanlagen
Die Arbeitsgruppe Befüllungsanlagen ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe hinsichtlich der (sicherheitstechnischen) Anforderungen an Bau und/oder Arbeitsweise von Befüllungsanlagen, geeigneten Anschlussvorrichtungen (Schnittstellen), Überfüllsicherungen und Betankungsprotokollen für den Einsatz mit Wasserstoff (z.B. gasförmig, flüssig & tiefkalt komprimiert).
Aufgabenbereich der AG 3.4.2 Straßenverkehrsfahrzeuge
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe umfasst die Erarbeitung der Normungsroadmap Wasserstoff im Bereich der Straßenfahrzeuge. Dazu zählen sowohl Personen- als auch Lastkraftwagen auf öffentlichen Straßen, nicht eingeschlossen sind Sonder- und Spezialfahrzeuge. Dabei werden alle Einsatzzwecke von Wasserstoff als Energieträger für den Antrieb berücksichtigt und entsprechende Anforderung an bestimmte Bauteile für die Nutzung berücksichtigt.
Ausgenommen sind Festlegungen für Tanks und Behälter, die dem Transport von Wasserstoff dienen. Die Schnittstellen zu den entsprechenden Arbeitsgruppen sind von besonderer Bedeutung.
Aufgabenbereich der AG 3.4.3 Schienenfahrzeuge
In verschiedenen Normungsgremien wurden bereits diverse Normungsthemen identifiziert. Dabei wurden u.a. sicherheitstechnische Fragestellungen wie bspw. die Bewertung von Wasserstoff-Druckbehältern oder die Gewährleistung von effizienten und sicheren Systemschnittstellen diskutiert.
Im Rahmen der Normungsroadmap Wasserstofftechnologien sollen nun diese und alle weiteren relevanten Themen konsolidiert werden.
Die Arbeitsgruppe Schienenfahrzeuge hat dementsprechend die Aufgabe, alle Normungsbedarfe sowie vorhandene Normungsbestände für die Systeme der Vollbahnen und der Städtischen Schienenbahnen (dies beinhaltet die Bahnnetze, das Rollmaterial und den Betrieb), in Bezug auf Wasserstofftechnologien zu ermitteln.
Aufgabenbereich der AG 3.4.4 Schiffsverkehr
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe umfasst die Erarbeitung der Normungsroadmap Wasserstoff im Bereich der Schiffs- und Meerestechnik. Dazu zählen alle mit der Schiffs- und Meerestechnik verbundenen Anwendungsgebiete für Wasserstoff, inkl. dessen Transport per Schiff, den Einsatz zum Antrieb sowie die Betankung. Hierfür sind insbesondere die Schnittstellen zu den entsprechenden Arbeitsgruppen von besonderer Bedeutung.
Anwendungsbereich der AG 3.4.5 Luftfahrt
Die AG Luftfahrt ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe im Bereich Luftfahrt. Es wird insbesondere der Umgang und die Anwendung von Wasserstoff als Energieträger und die sich daraus ergebenden Anforderungen hinsichtlich Transport, Speicherung und Betankung behandelt.
Aufgabenbereich der AG 3.4.6 Sonder- und Spezialfahrzeuge
Wasserstoff soll künftig nicht nur in den üblichen Transportmitteln eingesetzt werden, sondern auch in Sonder- und Spezialfahrzeugen wie Minenfahrzeugen und Flurförderzeugen. Typischerweise unterliegen diese Fahrzeuge aufgrund ihres Einsatzgebietes gesonderten Rahmenbedingungen. Zum Beispiel Einsatz in Flughäfen, in Lagern, Tagebauen, unter Tage, beim Tunnelbau, weitere Baustellen sowie im Agrarbereich. Die Arbeitsgruppe Sonder- und Spezialfahrzeuge widmet sich der Fragestellung, wie der Einsatz von Wasserstoff in Sonder- und Spezialfahrzeugen durch Normen und Standards sicher und zuverlässig gestaltet werden kann und welche Änderungen am bestehenden Normenportfolio dafür notwendig sind. Hierzu können die verschiedenen Technologien (Brennstoffzelle, Verbrennungsmotor) und Rahmenbedingungen beschrieben werden sowie Normen und Standards danach ausgerichtet werden.
Arbeitskreis 4 - Qualitätsinfrastruktur
Aufgabenbereich der AG 4.1.1 Gasanalyse
Die Arbeitsgruppe „Gasanalyse“ befasst sich mit Fragestellungen zur chemischen Zusammensetzung und daraus abgeleiteten physikalischen Größen für wasserstoffhaltige Gasgemische, Rein- und Reinstwasserstoff entlang des analytischen Prozesses, insbesondere der Methodenauswahl und Implementierung, der Probenahme, der Messgerätequalifizierung, Analysetechnik, Prozessanalysetechnik, Sensorik, der Herstellung und Anwendung von Kalibriergasen, der Mess- und Auswertestrategie, der Umrechnung und Dokumentation sowie qualitätssichernden Maßnahmen.
Aufgabenbereich der AG 4.1.2 Wasserstoffmesstechnik und Abrechnungsverfahren
Die Arbeitsgruppe „Wasserstoffmesstechnik und Abrechnungsverfahren“ befasst sich mit Fragestellungen zur Wasserstofftauglichkeit von verschiedenen Typen der für die Erdgasanwendung entwickelten Gaszähler, diversen Methoden für das Messverfahren und gegebenenfalls die Umrechnung bei der Eichung und Kalibrierung der Messgeräte. Die betrachteten Gaszähler für die Messung von reinem Wasserstoff sowie von Wasserstoffbeimischungen umfassen sowohl den Haushaltsbereich als auch Gewerbe- und Industriezähler.
Abrechnungsverfahren beschreiben die Anforderungen an Verfahren zur Ermittlung von Energie/ Masse/ Volumen zur Abrechnung von wasserstoffhaltigen Gasen an allen Ein- und Ausspeisepunkten an Gasnetzen, an denen geschäftlicher oder amtlicher Verkehr erfolgt oder an denen Messungen im öffentlichen Interesse vorliegen.
Des Weiteren werden Teilgeräte (z. B. Mengenumwerter) und Zusatzeinrichtungen für wasserstoffhaltige Gase betrachtet.
Aufgabenbereich der AG 4.2.1 Metallische Werkstoffe
Die Arbeitsgruppe „Metallische Werkstoffe“ befasst sich mit Prüfverfahren zur Ermittlung von Werkstoffkennwerten unter Einfluss von Wasserstoff an metallischen Werkstoffen. Durch Wasserstoffeinwirkung verursachte Leckagen werden ebenfalls berücksichtigt.
Aufgabenbereich der AG 4.2.2 Komposite und Kunststoffe
Die Arbeitsgruppe „Komposite und Kunststoffe“ befasst sich mit Prüfverfahren zur Ermittlung von Werkstoffkennwerten unter Einfluss von Wasserstoff an Kompositen und Kunststoffen.
Kunststoffe und Komposite werden in Anwendungen mit Wasserstoff (in seinen Aggregatszuständen sowie bei unterschiedlichen Betriebszuständen) überwiegend in Transport- und Fördersystemen eingesetzt. Wasserstoff kann die Werkstoffbeständigkeit beeinflussen und permeiert aufgrund der Molekülgröße durch eine Vielzahl von Kunststoffen. Um die Funktion und die Integrität für den jeweiligen Anwendungsbereich der aus Kompositen und Kunststoffen hergestellten Komponenten, beispielsweise Dichtungen und Schläuche, zu erhalten, werden dementsprechende Prüfverfahren zur Festlegung von Kennwerten benötigt.
Dies gilt auch in Verbindung mit Medien im Umfeld von Wasserstofftechnologien wie beispielsweise Derivate.
Aufgabenbereich der AG 4.3.1 Bauteile Infrastruktur
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe umfasst folgende Themen:
- Absperrarmaturen für den Wasserstofftransport
- Absperr- und Anbohrarmaturen für die Wasserstoffverteilung
- Absperrarmaturen für die Wasserstoffinstallation
- Bauteile in der Wasserstoffversorgung
- Bauteile in Gasanlagen
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Fragstellung zur Wasserstofftauglichkeit für die oben aufgeführten Themen.
Aufgabenbereich AG 4.3.2 Bauteile für Anwendungen und Technologien
Die Arbeitsgruppe (AG) „Bauteile für Anwendungen und Technologien“ befasst sich mit der Erarbeitung technischer Rahmenbedingungen sowie Produktanforderungen für Komponenten der Installation.
Darunter fallen unter anderem Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise Strömungswächter und Steckdosen für Wasserstoffinstallationen. Inbegriffen sind des weiteren Schläuche für diverse Anwendungsbereiche, anteilig Rohre aus metallenen und nichtmetallenen Werkstoffen sowie zugehörige Verbindungssysteme, Filter, Elastomere, Flachdichtungswerkstoffe und daraus gefertigte Dichtungen (inklusive höher thermisch belastbarer Dichtungen), Schmierstoffe sowie Dichtmittel (anaerob bzw. nichtaushärtend) und PTFE-Dichtbänder/-fäden.
Arbeitskreis 5 - Weiterbildung, Sicherheit, Zertifizierung
Aufgabenbereich der AG 5.1.1 Sicherheitstechnische Grundsätze
Die Arbeitsgruppe erarbeitet sicherheitstechnische Aspekte, die grundlegend und fachübergreifend für den Bereich Wasserstofftechnologien relevant sind. Dabei werden Grundsätze und allgemeine Prinzipien zur sicheren Gestaltung von Produkten festgelegt, sowie spezifische Anforderungen hinsichtlich der funktionalen Sicherheit. Durch diese wird Herstellern und Verarbeitern eine verlässliche Basis für ihre Arbeit und für Anwender der Produkte ein grundlegendes Vertrauen geschaffen, nach der diese arbeiten und handeln können.
Die Arbeitsgruppe soll ermitteln, inwiefern sicherheitstechnische Schnittstellen zwischen den Zweigen bestehen und welche Prinzipien und Normen in diesen Bereich berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls soll in der Arbeitsgruppe eine Einschätzung getroffen werden, ob und in welchem Umfang ein Bedarf an weiteren Normen besteht.
Aufgabenbereich der AG 5.1.2 Cyber Sicherheit
Das Thema Cybersicherheit ist bereits in vielen Branchen ganzheitlich betrachtet. Das heißt alle Beteiligten der Wasserstoffwertschöpfungskette müssen ihren Beitrag leisten. Alle Unternehmen besitzen eine IT-Infrastruktur, die natürlich entsprechend ihrer Aufgaben und Kritikalität abgesichert werden muss (ISO/IEC 27000 und andere). U.a. in der Prozessindustrie wird seit vielen Jahren vermehrt auf automatisierte und vernetzte Steuerungstechnik zurückgegriffen, die sog. Operational Technology (OT). Diese OT-Infrastruktur muss ebenfalls entsprechend ihrer Aufgaben und Kritikalität abgesichert werden (IEC 62443). Durch die Zusammenführung beider Infrastrukturen (IT und OT) ergibt sich neben Effizienz- und Synergieeffekten auch die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung der Cybersicherheit, da es sonst zu „Lücken“ und damit Angriffspunkten für Cyberattacken kommt. Bezogen auf die zukünftige Wasserstoffindustrie und -infrastruktur heißt das in ersten Linie auf vorhandene Normen und Standards hinsichtlich Cybersicherheit aufbauen und um spezifische Herausforderungen erweitern. Für Wasserstoff als zukünftiger Teil der Kritischen Infrastruktur „Energie“ ergeben sich zahlreiche regulatorische Anforderungen (IT-SIG), die bereits heute durch die Anwendung von Normen und Standards erfüllt werden.
Aufgabenbereich der AG 5.1.3 Explosionsschutz
Wasserstoff wird in vielen Bereichen des künftigen Energiesystems eine wichtige Schlüsselrolle einnehmen und vor allem im Anwendungsbereich mit bestehenden Systemen wie Heizungsanwendungen, Tankstellen, industrielle Anwendungen, Stromproduktion und -Speicherung in Berührung kommen. Es gibt bereits im Explosionsschutz seit Jahrzehnten Erfahrung mit Wasserstoff für industriellen Anwendungen. Aufgrund der nationalen und europäischen Wasserstoffstrategie kommen neue und breite Anwendungen hinzu, die bis zu einem gewissen Grad auch Laien zugänglich sind. Daraus können sich Ergänzungen und Änderungen der relevanten sicherheitstechnischen Normen ergeben. Um Wasserstoff sicher und resilient in die bestehenden Systeme einzubinden, ist es wichtig die Anlagen und Anwendungen vor dem Hintergrund des Explosionsschutzes besonders zu betrachten. Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich damit, ob mit den neu hinzukommenden Anwendungsbereichen Normungs- und Standardisierungslücken bestehen. Ein enger Austausch ist mit allen relevanten Arbeitsgruppen in der Normungsroadmap vorgesehen. Das heißt, dass Expertinnen und Experten aus allen Bereichen z.B. Elektrolyse, Brennstoffzelle, Schifffahrt, Schiene eingeladen sind ihre Expertise aus ihren Fachbereichen mit den Expertinnen und Experten des Explosionsschutzes zu teilen.
Aufgabenbereich der AG 5.1.4 Sicherheits- und Integritätsmanagement
Die Arbeitsgruppe „Sicherheits- und Integritätsmanagement“ befasst sich mit technischen Regeln, die Prozesse und Abläufe für den sicheren Betrieb von Anlagen und Infrastrukturen für Wasserstofftechnologien festlegen.
Aufgabenbereich
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit den notwendigen technischen Regeln zur Zertifizierung von Produkten unter den gesetzlichen Vorgaben. Betrachtet wird hier der Blickwinkel der notifizierten Stellen und deren Anforderungen und Bedürfnisse an die technische Regelsetzung.
Hinweis: Mit Produkt ist nicht das Gas Wasserstoff gemeint.
Aufgabenbereich
Fachkräfte und Unternehmen im Bereich der Wasserstofftechnologien festlegen. Ebenso diskutiert werden mögliche technische Regeln zur Festlegung von Weiterbildungsschulungen, um eine gemeinsame Basis zu schaffen. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bietet die Chance, parallel zu den sich herausbildenden technischen und regulativen Standards auch einheitliche Bildungsstandards zu entwickeln. Auf diese Weise ist es möglich, bei diesem mit zahlreichen Chancen aber auch Gefährdungspotenzialen verbundenen Thema einen sicheren Umgang und Betrieb zu gewährleisten. Ausgehend von zahlreichen sektoralen und zum Teil jahrzehntelangen Erfahrungen (etwa in der chemischen Industrie) bietet es sich an, ein universelles Sicherheits-Curriculum „Wasserstoff“ zu entwickeln und auch international zu verankern.