• Normungsroadmap Wasserstofftechnologien

Arbeitskreis 3 - Anwendung

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Das Gremium ist verantwortlich für die Normenrecherche und Bedarfsanalyse für Normen für Wasserstofftechnologien und deren industrieller und häuslicher Anwendung. Zu den Technologien gehören die Brennstoffzelle und die Stromversorgung mit Kraftwerken und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie mit Turbinen. Die industrielle Anwendung umfasst einerseits Mobilitätsanwendungen auf Straße, Schiene, dem Wasser und in der Luft sowie Spezialfahrzeugen einschließlich den jeweiligen Betankungsanlagen. Sie umfasst ebenfalls die Verwendung und Verarbeitung von Wasserstoff in der chemischen Industrie, einschließlich der petrochemischen Industrie, Power-to-X-Anlagen, Thermoprozessanlagen und zur Verwendung für Reduktionsprozesse wie z. B. in der Stahlindustrie. Ebenfalls betrachtet wird die Energie-/Wärmeversorgung im häuslichen und gewerblichen Bereich sowie die dazu notwendige Regelungstechnik. 


Im AK 3 Anwendung sind folgende UAKs und AGs beinhaltet:

UAK 3.1 - Stromversorgung und Reversible Brennstoffzelle

  • AG 3.1.1 - Brennstoffzelle
  • AG 3.1.2 - Kraftwerke, Turbinen, KWK-Anlagen

UAK 3.2 - Industrie

  • AG 3.2.1 - (petro)chem. Industrie
  • AG 3.2.2 - PtX
  • AG 3.2.3 - Thermoprozessanlagen
  • AG 3.2.4 - Reduktionsprozesse

UAK 3.3 - Wärme

  • AG 3.3.1 - Häusliche Anwendung
  • AG 3.3.2 - Controls
  • AG 3.3.3 - Gewerbliche Anwendungen

UAK 3.4 - Mobilität

  • AG 3.4.1 - Befüllungsanlagen
  • AG 3.4.2 - Straßenverkehrsfahrzeuge
  • AG 3.4.3 - Schienenfahrzeuge
  • AG 3.4.4 - Schiffsverkehr
  • AG 3.4.5 - Luftfahrt
  • AG 3.4.6 - Sonder-/Spezialfahrzeuge

Arbeitsbereiche des AK 3 - Anwendung

Unterarbeitskreis 3.1 Stromversorgung und Reversible Brennstoffzelle Einblenden

Der UAK trägt die Arbeitsergebnisse aus den AGs 3.1.1 und 3.1.2 zusammen und bewertet diese. Ausgehend vom UAK sollen außerdem Querschnittsthemen und Schnittstellen zwischen den AGs identifiziert werden, sowie die Arbeitsstruktur der AGs betrachtet werden. Die beiden AGs haben viele Berührungspunkte, da sie sowohl Strom als auch Wärme zur Verfügung stellen können. Alle hier betrachteten Technologien, werden für die Rückverstromung von Wasserstoff benötigt.


Aufgabenbereich der AG 3.1.1 Brennstoffzelle
Das Arbeitsspektrum der Arbeitsgruppe Brennstoffzelle umfasst alle Arten von Brennstoffzellen-Technologien und deren Anwendungsmöglichkeiten, wie beispielsweise, jedoch nicht abschließend, stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme zur Bereitstellung von elektrischer und ggfs. thermischer Leistung, Brennstoffzellen-Energiesysteme zur Energieversorgung von Antriebssystemen, portable Brennstoffzellen-Energiesysteme als Hilfsaggregate und reversible Brennstoffzellen-Energiesysteme zur elektrischen Lastverschiebung. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Arbeitsgruppe Brennstoffzelle liegt auf dem bestehenden Normenportfolio zum Thema Brennstoffzelle, insbesondere um zu ermitteln, inwiefern dieses weiterentwickelt werden muss, um die Integration dieser Technologie in die bestehende Infrastruktur zu verbessern bzw. auf das Gesamtsystem abzustimmen.

Aufgabenbereich der AG 3.1.2 Kraftwerke, Turbinen, KWK-Anlagen
Im Fokus dieser AG "Kraftwerke, Turbinen, KWK-Anlagen" stehen thermische Kraftanlagen oder Teilanlagen inkl. Turbinen und KWK-Anlagen (Kraftanlagen). Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Kessel, Brenner, Druckbehälter, Rohrleitungen, Armaturen, Sicherheitsarmaturen, Apparate, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen (inkl. Motoren als KWK-Anlagen) innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.

Unterarbeitskreis 3.2 - Industrie Einblenden

Im Fokus der UAK "Industrie" steht die derzeitige und zukünftige industrielle Anwendung von Wasserstoff in verfahrenstechnischen Anlagen. Dazu zählen u.a. Prozesse zur Behandlung von Rohstoffen und Erzeugung von gasförmigen, flüssigen und festen, fertigen, Zwischen-, oder Nebenprodukten, die in einer oder mehreren Anlagen oder Teilanlagen, innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, durchgeführt werden.  

Die Anlagengrenze ist gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur. Innerhalb der Anlagengrenze befinden sich alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion einer Anlage oder Teilanlage notwendig sind, mit allen dazugehörigen Elementen. Dazu zählen u.a. Druckgeräte wie Druckbehälter, Rohrleitungen, Armaturen inkl. Sicherheitsarmaturen, sowie Öfen, Kessel, Apparate, Kolonnen und Maschinen. Paketanlagen und Sondermaschinen, die eine oder mehrere Funktionen des Prozesses ermöglichen, können auch als Anlagen oder Teilanlagen definiert werden.

Aufgabenbereich der AG 3.2.1 (Petro)Chemische Industrie
Im Fokus dieser Arbeitsgruppe stehen (petro)chemische Anlagen oder Teilanlagen. Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Druckbehälter, Rohrleitungen, Armaturen, Sicherheitsarmaturen, sowie Öfen, Kessel, Apparate, Kolonnen, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.

Aufgabenbereich der AG 3.2.2 Power-to-X
Die Arbeitsgruppe „Power-to-X“ befasst sich mit der Standardisierung von Power-to-X-Anlagen. Power-to-X (PtX) bezeichnet die Wandlung von elektrischer Energie in einen Energieträger (gasförmig oder flüssig), in Wärme oder in ein Produkt (Rohstoff, Grundstoff).Dabei werden neben den verschiedenen Power-to-X-Pfaden auch die systemischen Aspekte von Power-to-X-Anlagen betrachtet.

Aufgabenbereich der AG 3.2.3 Thermoprozessanlagen
Im Fokus dieser Arbeitsgruppe stehen Thermoprozessanlagen oder Teilanlagen. Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Öfen, Rohrleitungen, Kessel, Apparate, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.

Aufgabenbereich der AG 3.2.4 Reduktionsprozesse
Im Fokus dieser Arbeitsgruppe stehen Reduktionsprozesse. Dies beinhaltet alle Haupt- und Nebensysteme, die für Funktionalität und Sicherheit der Produktion notwendig sind, und deren Elemente inkl. Baumaterialien, u.a. Öfen, Rohrleitungen, Kessel, Apparate, Maschinen, Paketanlagen und Sondermaschinen innerhalb der von Technologieträger oder Betreiber festgelegten Anlagengrenze, die gleichzeitig die Schnittstelle zu anderen Bauwerken, Anlagen, Installationen und zur Infrastruktur ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen werden alle Phasen, von der ersten Studie, über Planung, Beschaffung, Fertigung und Ausführung des Anlagenbaus inkl. Inbetriebnahme, bis zum Betrieb, Instandhaltung und Abbau ausführlich betrachtet. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen.

Unterarbeitskreis 3.3 - Wärme Einblenden

Der UAK "Wärme" befasst sich mit dem Bestand und Bedarf an technischem Regelwerken und Normen für die Anwendungen im Wärmesektor, die Wasserstoff als Energiegas bzw. Brennstoff nutzen im Anwendungsbereich der GAR. Der UAK koordiniert die untergeordneten AGs für die häusliche und gewerbliche Anwendung und die zugehörige Mess-, Steuer- und Regeltechnik aus der AG „Controls“.

Aufgabenbereich der AG 3.3.1 häusliche Anwendung
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Bestand und Bedarf an technischem Regelwerken und Normen für die Verteilung und Nutzung von Wasserstoff im häuslichen Bereich, dabei wird Wasserstoff als Energiegas bzw. Brennstoff genutzt.. Darunter fallen u.A.:

  • Produktnormen für Geräte zum Heizen, Kochen oder Stromerzeugung
  • Zugehörige Material- und Bauteilnormen
  • Anwendungsregeln für die Installation der Leitungsanlagen und Aufstellung von Geräten sowie Anforderungen an die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung im häuslichen Bereich
  • Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte / Sachkundige und Sachverständige im Bereich häusliche Anwendung

Aufgabenbereich der AG 3.3.2 Controls
Die Arbeitsgruppe Controls ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe bzgl. Sicherheits-, Konstruktions- und Funktionsanforderungen sowie Prüfungen für Regel- und Steuergeräten von wärmeerzeugenden Geräten und Anlagen durch den Einsatz von Wasserstoff. Dies umfasst im Wesentlichen die folgenden Regel- und Steuergeräte, einschließlich deren Anwendungen:

  • Automatische Absperrventile für Gasbrenner und Gasgeräte sowie der Gasversorgung;
  • Automatische Abblaseventile;
  • Druckregler für Gasbrenner und Gasgeräte;
  • Thermoelektrische Zündsicherungen;
  • Pneumatische Gas-Luft-Verbundregler für Gasbrenner und Gasgeräte;
  • Handbetätigte Einstellgeräte für Gasgeräte;
  • Mechanische Temperaturregler für Gasgeräte;
  • Mehrfachstellgeräte für Gasgeräte
    • Brennstoff-Luft-Verbundregler, elektronische Ausführung;
    • Druckwächter;
    • Elektrische Anzündeinrichtungen;
    • Feuerungsautomaten;
    • Sensoren zur Detektion von gasförmigen Verbrennungsprodukten;
    • Temperaturregeleinrichtungen und Temperaturbegrenzer;
    • Ventilüberwachungssysteme für automatische Absperrventile.

Aufgabenbereich der AG 3.3.3 Gewerbliche Anwendungen
Die Arbeitsgruppe „Gewerbliche Anwendungen“ befasst sich mit der Anwendung wasserstoffbetriebener Anlagen und Produkte im gewerblichen Sektor (nach GAR). Hierunter werden Anwendung wie Fleischer- und Räuchereianlagen, Gastronomieanlagen, Trocknungs- und Wäschereianlagen gezählt. Auch Geräte zur Klimatisierung, beispielsweise Heizstrahler, deckt diese AG ab. Da auch im gewerblichen Kontext oft mit Betriebsdrücken bis max. 100 mbar gearbeitet wird, gibt es Überschneidungen zur häuslichen Gasanwendung.

Unterarbeitskreis 3.4 - Mobilität Einblenden

Dieser UAK "Mobilität" ist zuständig für die Erarbeitung der Normungsroadmap Wasserstoff in dem Bereich der Mobilität zu Land, zu Luft und zu Wasser. Die Arbeiten umfassen dabei sowohl die On-board-Nutzung von Wasserstoff als Energieträger als auch die besonderen Anforderungen an die verschiedenen Schnittstellen zu Mobilitätszwecken in den Bereichen Antrieb, Ladungstransport, Speicherung, Betankung, Befüllung und Entnahme.

Aufgabenbereich der AG 3.4.1 Befüllungsanlagen
Die Arbeitsgruppe Befüllungsanlagen ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe hinsichtlich der (sicherheitstechnischen) Anforderungen an Bau und/oder Arbeitsweise von Befüllungsanlagen, geeigneten Anschlussvorrichtungen (Schnittstellen), Überfüllsicherungen und Betankungsprotokollen für den Einsatz mit Wasserstoff (z.B. gasförmig, flüssig & tiefkalt komprimiert).

Aufgabenbereich der AG 3.4.2 Straßenverkehrsfahrzeuge
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe umfasst die Erarbeitung der Normungsroadmap Wasserstoff im Bereich der Straßenfahrzeuge. Dazu zählen sowohl Personen- als auch Lastkraftwagen auf öffentlichen Straßen, nicht eingeschlossen sind Sonder- und Spezialfahrzeuge. Dabei werden alle Einsatzzwecke von Wasserstoff als Energieträger für den Antrieb berücksichtigt und entsprechende Anforderung an bestimmte Bauteile für die Nutzung berücksichtigt.

Ausgenommen sind Festlegungen für Tanks und Behälter, die dem Transport von Wasserstoff dienen. Die Schnittstellen zu den entsprechenden Arbeitsgruppen sind von besonderer Bedeutung.

Aufgabenbereich der AG 3.4.3 Schienenfahrzeuge
In verschiedenen Normungsgremien wurden bereits diverse Normungsthemen identifiziert. Dabei wurden u.a. sicherheitstechnische Fragestellungen wie bspw. die Bewertung von Wasserstoff-Druckbehältern oder die Gewährleistung von effizienten und sicheren Systemschnittstellen diskutiert.

Im Rahmen der Normungsroadmap Wasserstofftechnologien sollen nun diese und alle weiteren relevanten Themen konsolidiert werden.

Die Arbeitsgruppe Schienenfahrzeuge hat dementsprechend die Aufgabe, alle Normungsbedarfe sowie vorhandene Normungsbestände für die Systeme der Vollbahnen und der Städtischen Schienenbahnen (dies beinhaltet die Bahnnetze, das Rollmaterial und den Betrieb), in Bezug auf Wasserstofftechnologien zu ermitteln.

Aufgabenbereich der AG 3.4.4 Schiffsverkehr
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe umfasst die Erarbeitung der Normungsroadmap Wasserstoff im Bereich der Schiffs- und Meerestechnik. Dazu zählen alle mit der Schiffs- und Meerestechnik verbundenen Anwendungsgebiete für Wasserstoff, inkl. dessen Transport per Schiff, den Einsatz zum Antrieb sowie die Betankung. Hierfür sind insbesondere die Schnittstellen zu den entsprechenden Arbeitsgruppen von besonderer Bedeutung.

Anwendungsbereich der AG 3.4.5 Luftfahrt
Die AG Luftfahrt ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe im Bereich Luftfahrt. Es wird insbesondere der Umgang und die Anwendung von Wasserstoff als Energieträger und die sich daraus ergebenden Anforderungen hinsichtlich Transport, Speicherung und Betankung behandelt.

Aufgabenbereich der AG 3.4.6 Sonder- und Spezialfahrzeuge
Wasserstoff soll künftig nicht nur in den üblichen Transportmitteln eingesetzt werden, sondern auch in Sonder- und Spezialfahrzeugen wie Minenfahrzeugen und Flurförderzeugen. Typischerweise unterliegen diese Fahrzeuge aufgrund ihres Einsatzgebietes gesonderten Rahmenbedingungen. Zum Beispiel Einsatz in Flughäfen, in Lagern, Tagebauen, unter Tage, beim Tunnelbau, weitere Baustellen sowie im Agrarbereich. Die Arbeitsgruppe Sonder- und Spezialfahrzeuge widmet sich der Fragestellung, wie der Einsatz von Wasserstoff in Sonder- und Spezialfahrzeugen durch Normen und Standards sicher und zuverlässig gestaltet werden kann und welche Änderungen am bestehenden Normenportfolio dafür notwendig sind. Hierzu können die verschiedenen Technologien (Brennstoffzelle, Verbrennungsmotor) und Rahmenbedingungen beschrieben werden sowie Normen und Standards danach ausgerichtet werden.

Umsetzungsprojekte zum Thema Anwendung

EN 13385 Ortsbewegliche Gasflaschen - Batterie-Fahrzeuge für beständige und verflüssigte Gase (außer Acetylen) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens Einblenden

Bereich: Wasserstofftransport (Mobilitätsbereich)

Art des Projekts: Europäisches Projekt - Projektleitung

Zuständiger Projektpartner: DIN

Zuständiges Gremium: NA 016-00-03 AA

Bedeutung des Projekts:

Zur Versorgung der geplanten dichten Wasserstoff-Tankstellenstruktur ist die Nutzung von Wasserstofftransportfahrzeugen, die den Wasserstoff unter hohem Gasdruck liefern, notwendig. Gemäß Transportrecht sind dies sogenannte Batteriefahrzeugen (Begriff aus dem Gefahrgutrecht) oder Multi-Element Gas Containern (MEGCs, ebenfalls ein Begriff aus dem Gefahrgutrecht). Diese Versorgungsfahrzeuge werden nach EN 13385 auf z.B. Gasdichtheit geprüft. Die Norm ist nicht nur für Wasserstoff gedacht, wird aber zum Großteil für Wasserstoff benutzt. Sie ist seit vielen Jahren im Einsatz und ist dringend den aktuellen Anforderungen anzupassen, um die großflächige Versorgung von Tankstellen und anderen Bedarfspunkten mit Wasserstoff unter Berücksichtigung der letzten Kenntnisse sicherzustellen. Bei dieser Überarbeitung ist auch zu berücksichtigen, dass mehr und mehr Wasserstoff / Erdgasgemische vom Markt gefordert werden. Hierzu sind Anpassungen vorzunehmen. In EN 13385 (Prüfung zum Zeitpunkt der Füllung) müssen auch die neuen Behältertypen (Verbundbehälter) mit aufgenommen werden, da dieser Behältertyp seit einigen Jahren vorwiegen für Wasserstofftrailer eingesetzt wird.

Anwendungsbereich: 

Diese Europäische Norm beinhaltet Anforderungen an die Prüfung vor, während und nach dem Füllen von Batteriefahrzeugen. Diese Norm gilt nicht für Acetylen-Batteriefahrzeuge nach prEN 13720. Diese Norm gilt auch nicht für die fahrzeugtechnischen Komponenten von Batteriefahrzeugen. 

EN 13807 Ortsbewegliche Gasflaschen - Batterie-Fahrzeuge und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGCs) - Auslegung, Herstellung, Kennzeichnung und Prüfung Einblenden

Bereich: Wasserstofftransport (Mobilitätsbereich)

Art des Projekts: Europäisches Projekt - Projektleitung

Zuständiger Projektpartner: DIN

Zuständiges Gremium: NA 016-00-03 AA

Bedeutung des Projekts:

Zur Versorgung der geplanten dichten Wasserstoff-Tankstellenstruktur ist die Nutzung von Wasserstofftransportfahrzeugen, die den Wasserstoff unter hohem Gasdruck liefern, notwendig. Gemäß Transportrecht sind dies sogenannte Batteriefahrzeugen (Begriff aus dem Gefahrgutrecht) oder Multi-Element Gas Containern (MEGCs, ebenfalls ein Begriff aus dem Gefahrgutrecht). Diese Versorgungsfahrzeuge werden nach der EN 13807 ausgelegt. Die Norm ist nicht nur für Wasserstoff gedacht, wird aber zum Großteil für Wasserstoff benutzt. Sie ist seit vielen Jahren im Einsatz und ist dringend den aktuellen Anforderungen anzupassen, um die großflächige Versorgung von Tankstellen und anderen Bedarfspunkten mit Wasserstoff unter Berücksichtigung der letzten Kenntnisse sicherzustellen. Bei dieser Überarbeitung ist auch zu berücksichtigen, dass mehr und mehr Wasserstoff / Erdgasgemische vom Markt gefordert werden. Hierzu sind Anpassungen vorzunehmen.

Anwendungsbereich: 

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Auslegung, Herstellung, Kennzeichnung und Prüfung von Batterie-Fahrzeugen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGCs) fest, welche Flaschen, Großflaschen oder Flaschenbündel enthalten. Sie gilt für Batterie-Fahrzeuge und MEGCs, die verdichtete oder verflüssigte Gase sowie deren Gemische enthalten. Sie gilt auch für Acetylen-Batterie-Fahrzeuge. Diese Europäische Norm gilt nicht für Batterie-Fahrzeuge und MEGCs für giftige Gase mit einem LC50 -Wert kleiner oder gleich 200 ml/m 3 . 

​Diese Europäische Norm gilt auch für Batterie-Fahrzeuge und MEGCs, die Flaschenbündel enthalten, welche durch eine Sammelleitung miteinander verbunden sind und die vom Batterie-Fahrzeug demontiert und einzeln befüllt werden. 

​Diese Europäische Norm gilt nicht für Batterie-Fahrzeuge und MEGCs, die Druckfässer oder Tanks enthalten. 

​Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen für das Fahrgestell oder die Antriebseinheit fest. 

​Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen für die Beförderung auf See. 

​Diese Europäische Norm ist in erster Linie für andere Industriegase als Flüssiggas (LPG) vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm besteht keine Europäische Norm zu speziell für Flüssiggas (LPG) vorgesehenen Batterie-Fahrzeugen.

VDE/EN/IEC 63341-4 Bahnanwendungen - Fahrzeuge - Antriebe mit Brennstoffzellen-Energiesystemen - Teil 4: Betankungsprotokoll für wasserstoffangetriebene Schienenfahrzeuge mit Druckgasspeicher Einblenden

Bereich: Schienenverkehr

Art des Projekts: Nationales Projekt (mit späterer internationaler Integration) - Projektleitung

Zuständiger Projektpartner: DKE

Zuständiges Gremium: DKE/UK 351.1

Bedeutung des Projekts: 

Das Normprojekt DIN EN IEC 63341-4 adressiert kritische Sicherheits- und Zuverlässigkeitsaspekte im Kontext des Betankungsprozesses von Druckbehältern mit Kunststoffwandung, insbesondere unter Berücksichtigung der steigenden Temperatur und des Drucks während des Betankungsvorgangs, um dauerhafte Schäden oder Gefahrensituationen zu vermeiden. Durch die Etablierung standardisierter Mechanismen und Vorschriften auf nationaler und später auch internationaler Ebene wird nicht nur das Sicherheitsniveau erhöht, sondern auch ein stabilisierter und qualitätsgesicherter Rahmen für die Technologie und deren Anwendung im Bahnsektor geschaffen, was zusätzlich Vertrauen bei den Nutzern und Anbietern fördert.

Anwendungsbereich: 

Dieses Dokument legt Grundlagen der Betankung, Betankungsmodi, (non-Com oder Com), Anforderungen an das Betankungsprotokoll, Anforderungen an die Fehlersicherheit, das Datagramm (Datenaustausch Schienenfahrzeug und Steuergerät) und ein Nachweiskonzept für die Betankung (Simulation, Laborversuch, Realversuch, Prüfung) von Schienenfahrzeugen fest.

ISO 17268-4 Gasförmiger Wasserstoff - Anschlussvorrichtungen für die Betankung von Schienenfahrzeugen Einblenden

Bereich: Schienenverkehr

Art des Projekts: Internationales Projekt - Mitarbeit

Zuständiger Projektpartner: NWB

Zuständiges Gremium: NA 087-00-21 GA

Bedeutung des Projekts:

Die neue Norm soll eine Kupplung mit sehr hohem Durchfluss definieren (ca. 12 mm Bohrung), welche bei sehr vielen Schienenfahrzeugen aktuell schon zum Einsatz kommt, jedoch nicht im Straßenverkehr. Dabei soll geprüft werden, ob die Norm zu den derzeit in der Norm ISO 17268 bestehenden zusätzliche Anforderungen, Nachweise oder Abnahmeprüfungen für die Verwendung im Schienenverkehr erfordert

Anwendungsbereich: 

Der Normteil soll Anforderungen an Kupplungen mit sehr hohem Durchfluss im Bereich Schienenfahrzeuge festlegen. Abweichende Prüfkriterien zu den anderen Teilen der Normenreihe ISO 17268 sollen identifiziert werden. Die Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Betankungseinrichtung soll betrachtet werden. Ein besonderer Fokus soll auf die Bahntauglichkeit, die Position der Kupplung sowie dem Schutz vor unbefugtem Zugriff erfolgen.​ 

ISO 19887-2 Gasförmiger Wasserstoff - Kraftstoffsystemkomponenten für wasserstoffbetriebe Fahrzeuge – Teil 2: Schienenfahrzeuge Einblenden

Bereich: Schienenverkehr

Art des Projekts: Internationales Projekt - Mitarbeit

Zuständiger Projektpartner: NWB

Zuständiges Gremium: NA 087-00-21 GA

Bedeutung des Projekts:

Die in Erstellung befindliche Norm ISO 19887 definierte bisher Anforderungen für Wasserstoff-Druckgasbehältern mit Anforderungskriterien für Straßenfahrzeuge. Mit Zurückziehung der EC 79/2009 besteht eine Regelungslücke, welche durch die ISO 19887 geschlossen werden soll. Dieses Regelwerk bezieht sich gegenwärtig ausschließlich auf Straßenfahrzeuge und definiert Anforderungen, welche für den Bahneinsatz unnötig oder nicht ausreichend sind.

Anwendungsbereich: 

​​Die neue ISO 19887-2 soll Anforderungen an die gasführenden Komponenten im Kraftstoffsystem für wasserstoffbetriebene Schienenfahrzeuge unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Bahnbetriebs, der Auslegung, der Lebensdauer, der Instandhaltung sowie etwaiger elektrischer Anforderungen hinsichtlich EMV, Isolationsfestigkeit, Erdung, etc., definieren.​

DVGW G 655 (M) H2 ready - Gasanwendungen  Einblenden

Bereich: Leistungstransport und Anwendung

Art des Projekts: Nationales Projekt

Zuständiger Projektpartner: DVGW

Zuständiges Gremium: DVGW G-TK-2-3 bzw. G-PK-2-3-21

Bedeutung des Projekts:

Bisher wird in G 655 bezüglich Wasserstoff allgemein auf eine Bewertung durch einen Gutachter / Sachverständigen bei Beachtung der bestehenden Regelungen und Schutzziele mit spezifische Bewertung der Besonderheiten von Wasserstoff hingewiesen. Mittlerweile liegen umfangreiche Forschungsergebnisse zur Eignung von Materialien und Werkstoffen sowie Prüfanforderungen für Wasserstoff vor, die in die Fortschreibung von G 655 einfließen sollen. 

Anwendungsbereich: 

Installationsanforderungen an Industrielle und häusliche Gasleitungen für Wasserstoff​. Ergänzt die bestehenden Regelwerke wie G 614-1 und -2 freiverlegte Leitungen auf Werksgelände und G 600 Leitungen innerhalb von Gebäuden

DVGW G 110 Ortsfeste Gaswarneinrichtungen Einblenden

Bereich: Gasinstallation

Art des Projekts: Nationales Projekt

Zuständiger Projektpartner: DVGW

Zuständiges Gremium: DVGW G-TK-2-3

Bedeutung des Projekts:

​​Aktualisierung und Ergänzung des Einsatzbereiches von ortsfesten Gaswarnanlagen auf Wasserstoffanlagen in welchen keine Odorierung vorhanden oder nicht möglich ist. Z. B. in Anlagen der Eigenerzeugung und Nutzung oder Prozesstechnischen Gründen. ​ 

Anwendungsbereich: 

Dieses DVGW‑Arbeitsblatt gilt für ortsfesteGaswarneinrichtungen in Anlagen, die mit Gasen deröffentlichen Gasversorgung nach DVGW‑ArbeitsblattG 260 betrieben werden.Dieses Arbeitsblatt gibt an,? in welchen Anlagen bestehende Sicherheitssystemedurch Gaswarnanlagen sinnvoll ergänzt werdenkönnen,? welche Anforderungen an die Eigenschaften, dieInstallation und die Prüfung vonGaswarneinrichtungen gestellt werden, und? wie von Gaswarneinrichtungen ausgegebene Signaleweiterverarbeitet werden sollen.

DIN EN 416 Gasbefeuerte Dunkelstrahler und Dunkelstrahlersysteme für gewerbliche und industrielle Anwendungen - Sicherheit und Energieeffizienz Einblenden

Bereich: Wärme – Gewerbliche Anwendung

Art des Projekts: Europäisches Projekt

Zuständiger Projektpartner: DVGW

Zuständiges Gremium: NA 032-03-01-04

Bedeutung des Projekts:

​​Diese Norm stellt die höchste Bedeutung aller Bedarfe in der AG 3.3.3 „gewerbliche Anwendungen“ dar und bringt den Wasserstoffhochlauf im Bereich der Wärmeversorgung von gewerblich und industriell genutzter Nichtwohngebäude kurzfristig und substantiell voran.   

​Die Norm regelt die Anforderungen und Prüfverfahren u.a. für Konstruktion, Sicherheit und Energie-effizienz eines wichtigen Produktsegments gasbetriebener dezentraler Wärmeerzeuger in gewerblich und industriell genutzten Gebäuden. Dezentrale, auf der Basis von Infrarotstrahlung wirkende Wärmeerzeuger stellen im Bereich gewerblich und industriell genutzter Nichtwohngebäude (in Deutschland ca. 2 Mio. GEG-relevante Gebäude, zumeist ausgeführt in Nicht-Geschossbauweise, z.B. Industrie- und Fertigungshallen, Werkstätten, Lagerhallen, Eisenbahn-Reparaturbetriebe, Logistikzentren, Sporthallen etc.) in vielen Fällen die einzige Möglichkeit einer energieeffizienten Beheizung dar – insbesondere bei der energetischen Sanierung im Gebäudebestand dar.   

Die entsprechende Überarbeitung hinsichtlich Wasserstoff und die Harmonisierung der genannten Norm stellt hier einen zentralen Baustein für die Transformation der Energielandschaft dar. 

Anwendungsbereich: 

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Konstruktion, Sicherheit, Klassifikation, Kennzeichnung und Effizienz von nicht häuslichen gasbefeuerten Röhrenstrahlungs-heizgeräten mit einem Brenner und Röhrenstrahlungsheizsystemen mit mehreren Brennern geregelt durch ein automatisches Brennerregelsystem fest.

DIN EN 419 Gasbefeuerte Hellstrahlerheizgeräte für gewerbliche und industrielle Anwendungen - Sicherheit und Energieeffizienz Einblenden

Bereich: Wärme – Gewerbliche Anwendung 

Art des Projekts: Europäisches Projekt - Mitarbeit

Zuständiger Projektpartner: DVGW

Zuständiges Gremium: NA 032-03-01-04

Bedeutung des Projekts:

​​​

​​​Diese Norm stellt eine sehr hohe Bedeutung aller Bedarfe in der AG 3.3.3 „gewerbliche Anwendungen“ dar und bringt den Wasserstoffhochlauf im Bereich der Wärmeversorgung gewerblicher und industrieller genutzter Nichtwohngebäude kurzfristig und substantiell voran.   

​Die Norm regelt die Anforderungen und Prüfverfahren u.a. für Konstruktion, Sicherheit und Energie-effizienz eines wichtigen Produktsegments gasbetriebener dezentraler Wärmeerzeuger in gewerblich und industriell genutzten Gebäuden. Dezentrale, auf der Basis von Infrarotstrahlung wirkende Wärmeerzeuger stellen im Bereich gewerblich und industriell genutzter Nichtwohngebäude (in Deutschland ca. 2 Mio. GEG-relevante Gebäude, zumeist ausgeführt in Nicht-Geschossbauweise, z.B. Industrie- und Fertigungshallen, Werkstätten, Lagerhallen, Eisenbahn-Reparaturbetriebe, Logistikzentren, Sporthallen etc.) in vielen Fällen die einzige Möglichkeit einer energieeffizienten Beheizung dar – insbesondere bei der energetischen Sanierung im Gebäudebestand dar. 

Die entsprechende Überarbeitung hinsichtlich Wasserstoff und die Harmonisierung der genannten Norm stellt hier einen zentralen Baustein für die Transformation der Energielandschaft dar. 

Anwendungsbereich: 

Die Überarbeitung der genannten Norm zum Zwecke einer anteiligen und vollständigen Wasserstoff-nutzung bei möglichst gleichzeitiger Harmonisierung stellt einen erheblichen Bearbeitungsaufwand dar, der mit den vorhandenen Ressourcen der in diesem ausschließlich von mittelständischen Unternehmen geprägten Wirtschaftszweig nur schwerlich zu bewältigen ist.  Ohne Förderung wäre die Realisierung des Projekts damit unsicher oder würde eine deutlich längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.​ 

DIN EN 17082 Häusliche und nicht-häusliche gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zur Raumbeheizung, deren Nennwärmebelastung 300 kW nicht übersteigt Einblenden

Bereich: Wärme – Gewerbliche Anwendung 

Art des Projekts: Europäisches Projekt - Mitarbeit

Zuständiger Projektpartner: DVGW

Zuständiges Gremium: NA 032-03-01-04

Bedeutung des Projekts:

Diese Norm stellt eine sehr hohe Bedeutung aller Bedarfe in der AG 3.3.3 „gewerbliche Anwendungen“ dar und bringt den Wasserstoffhochlauf im Bereich der Wärmeversorgung gewerblicher und industrieller genutzter Nichtwohngebäude kurzfristig und substantiell voran.   

​Die Norm regelt die Anforderungen und Prüfverfahren u.a. für Konstruktion, Sicherheit und Energie-effizienz eines wichtigen Produktsegments gasbetriebener dezentraler Wärmeerzeuger in gewerblich und industriell genutzten Gebäuden. Dezentrale, auf der Basis von erzwungener Konvektion wirkende Wärmeerzeuger stellen im Bereich gewerblich und industriell genutzter Nichtwohngebäude (in Deutschland ca. 2 Mio. GEG-relevante Gebäude, zumeist ausgeführt in Nicht-Geschossbauweise, z.B. Industrie- und Fertigungshallen, Werkstätten, Lagerhallen, Eisenbahn-Reparaturbetriebe, Logistikzentren, Sporthallen etc.) in vielen Fällen die einzige Möglichkeit einer energieeffizienten Beheizung dar – insbesondere bei der energetischen Sanierung im Gebäudebestand dar.   

Die entsprechende Überarbeitung hinsichtlich Wassersoff und die Harmonisierung der genannten Norm stellt hier einen zentralen Baustein für die Transformation der Energielandschaft dar. 

Anwendungsbereich: 

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren fest für die Sicherheit und Effizienz bei gasbefeuerten Warmlufterzeugern mit oder ohne einem Gebläse, um den Transport der Verbrennungsluft und/oder des Abgases zu unterstützen.

VDI 4635 Power to X; Blatt 1 ​– Übergeordnete Aspekte​​ Einblenden

Bereich: PtX

Art des Projekts: Nationales Projekt

Zuständiger Projektpartner: VDI

Zuständiges Gremium: VDI 4635

Bedeutung des Projekts:

Für eine gesteigerte Effizienz sind abgestimmte und einheitliche Begriffe im Bereich Power to X essenziell, welche in dieser Richtlinie definiert werden. Darüber hinaus werden die Grundlagen für die übrigen Blätter der Richtlinien-Reihe erläutert, um den Einstieg in Power-to-X zu erleichtern. 

Anwendungsbereich: 

Die VDI-Richtlinie 4635 Blatt 1- Power-to-X bildet ein Dach über die darunter stehenden Technologien Power to Gas, Power to Liquids und Power to Heat. Die Richtlinienreihe VDI 4635 Power to X ist als „Baukastensystem“ mit mehreren Teilen vorgesehen. Das übergeordnete Blatt „Power-To-X“ soll Begriffe definieren, die für alle Blätter gelten, aber auch allgemeine Fragestellungen, wie z.B. Genehmigungsverfahren, beleuchten und den übergeordneten Kontext liefern.

VDI 4635 Power to X; Blatt 2.2 Power to Liquids​ Einblenden

Bereich: PtX

Art des Projekts: Nationales Projekt

Zuständiger Projektpartner: VDI

Zuständiges Gremium: VDI 4635

Bedeutung des Projekts:

Es werden Aspekte der Planung, Auslegung, Inbetriebnahme und Betrieb, Genehmigungs- und Sicherheitsfragen sowie systemische Aspekte adressiert. Es soll insbesondere eine Hilfestellung zum Vergleich der verschiedenen Technologien gegeben werden. Auf der letzten Ebene werden einige Einzelprozesse im Detail beschrieben. 

„Power to Liquids“ dienen zur Speicherung von Wasserstoff in Form von flüssigen Energieträgern und ermöglichen eine „Drop In Lösung“ für den treibhausgasneutralen Betrieb von Technologien, die noch nicht direkt elektrifiziert oder mit Wasserstoff betrieben werden können.  Anwendungen wären hier im Bereich der Luft- oder Schifffahrt möglich. Außerdem lassen sich flüssige Energieträger leicht über längere Zeit speichern und transportieren.

Anwendungsbereich: 

Die VDI-Richtlinie 4635 Blatt 2.2; Power to Liquids dient zur Bewertung und dem Vergleich von Power to Liquid Technologien, in Zusammenspiel mit allen erforderlichen Eduktgasen. Anschließend werden verschiedene Power to Liquid Technologien beschrieben, wobei diese hinsichtlich Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb verglichen werden. Außerdem werden Standortbedingungen, die zum Betrieb notwendig sind, beschrieben und diskutiert. Es werden insbesondere technische Parameter der verschiedenen Prozesse definiert und standardisiert. Dies soll es dem Anwender der Richtlinie vereinfachen, zu entscheiden welche Technologie für ein Projekt geeignet ist. Genauer werden die Systeme flüssige Kohlenwasserstoffe und Ammoniak, sowie deren Anwendungen, unter anderem für die Bereiche Industrie und Verkehr beschrieben.