NA 149

DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF)

Projekt

Begriffe der Veranstaltungstechnik - Teil 1: Mehrzweckgebäude, Theater- und Bühnenarten

Kurzreferat

Diese Norm legt Begriffe für bauliche Anlagen, die als Versammlungsstätten genutzt werden, fest. Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind sowie Schank- und Speisewirtschaften (vgl. MVStättV). Versammlungsstätten werden in dieser Norm entsprechend ihrer Bauformen oder ihrer Nutzung unterschieden, wobei die Kernnutzungen maßgeblich für ihre Bezeichnungen sein können. Mit Kernnutzung ist dabei vor allem die gemäß baurechtlicher Genehmigung vorgesehene Nutzung der Versammlungsstätte gemeint. Versammlungsstätten sind also Mehrzweckeinrichtungen, die i.d.R. eine Kernnutzung besitzen und daneben eine größere oder kleinere Anzahl zusätzlicher Nutzungen ermöglichen. Dieses Nutzungsspektrum der Veranstaltungsstätten umfasst z.B.: • Messen; • Sportveranstaltungen; • kulturelle, gesellschaftliche, politische, wissenschaftliche Veranstaltungen, Präsentationen, Events; • Musikveranstaltungen; • Theaterveranstaltungen; • Fernsehveranstaltungen und Filmvorführungen.

Beginn

2022-12-14

Geplante Dokumentnummer

DIN 56920-1

Projektnummer

14900227

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 149-00-06 AA - Arbeitsmittel und Einrichtungen  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Ersatz für DIN 56920-1:1970-07 und DIN 56920-2:1970-07

Norm-Entwurf

Veranstaltungstechnik - Begriffe für Mehrzweckgebäude, Theater- und Bühnenarten
2023-04
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Vorgänger-Dokument(e)

Theatertechnik; Begriffe für Theatergebäude
1970-07

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Theatertechnik; Begriffe für Theater- und Bühnenarten
1970-07

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