DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
Kraftstoffe - E20 Ottokraftstoff - Anforderungen und Prüfverfahren
Kurzreferat
Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren für E20-Ottokraftstoff fest, der als solcher mit einem Sauerstoffgehalt von mindestens 3,7 % (m/m) und höchstens 8,0 % (m/m) verkauft und geliefert wird Der Kraftstoff enthält höchstens 20 % (V/V) Ethanol. Dieses Dokument ist anwendbar auf Kraftstoffe für mit Kraftstoffen betriebene Ottomotoren und Fahrzeuge. Dieses Dokument ist eine Ergänzung zu EN 228, die unverbleite Kraftstoffe mit einem Sauerstoffgehalt von bis zu 3,7 % (m/m) und einem maximalen Ethanolgehalt von 10 % (V/V) beschreibt. ANMERKUNG 1 Für die allgemeine Garantie/Gewährleistung auf Fahrzeuge mit Ottomotor könnte E20-Ottokraftstoff nicht für alle Fahrzeuge geeignet sein und es wird empfohlen, vor der Nutzung die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers einzusehen. E20-Ottokraftstoff könnte einen Validierungsschritt erfordern, um die Verträglichkeit des Kraftstoffs mit dem Fahrzeug zu bestätigen, was bei einigen vorhandenen Motoren noch erforderlich sein könnte. ANMERKUNG 2 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils μ einer Substanz der Ausdruck „% (m/m)“ und für den Volumenanteil φ einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet.
Beginn
2024-08-02
WI
00019669
Geplante Dokumentnummer
CEN/TS 18227
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-06-32 AA - Anforderungen an flüssige Kraftstoffe
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 19/WG 21 - Anforderungen an unverbleiten Ottokraftstoff