NA 119

DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)

Projekt

Kläranlagen - Baugrundsätze für Bauwerke und technische Ausrüstungen - Teil 11: Dosieranlagen

Kurzreferat

Dosieranlagen nach dieser Norm dienen der gezielten Zudosierung kleiner Ströme von Zusatzstoffen oder Reagenzien in verschiedene Prozesse der Abwasserreinigung oder der Schlammbehandlung. Zu den Dosieranlagen nach dieser Norm zählen auch Einrichtungen zur Aufbereitung der oben genannten Stoffe, die vor der eigentlichen Zudosierung zum Prozess erfolgt. Diese Norm legt besondere Baugrundsätze für diese Dosieranlagen auf Kläranlagen fest und zwar für: - solche Bauwerke bzw. Bauwerksteile, bei denen die Anforderung oder Funktion der technischen Ausrüstung berücksichtigt werden muss und für; - technische Ausrüstungen, soweit besondere klärtechnische und kläranlagenspezifische Forderungen bei Planung, Bau und Betrieb betrachtet werden müssen sowie für; - sicherheitstechnische Anforderungen. Diese Norm gilt zusammen mit den allgemeinen Baugrundsätzen nach DIN EN 12255-1 sowie zusammen mit DIN EN 12255-13. Die allgemeinen Baugrundsätze gelten auch für solche Einrichtungen, für die keine Fachnorm vorhanden ist. Diese Norm gilt nicht für allgemeine Grundsätze des Bau- und Maschinenwesens, der Elektrotechnik, der Sicherheitstechnik sowie der Klärtechnik. Diese Norm regelt nicht allgemeine Grundsätze für Aggregate wie Pumpen und andere vielseitig einsetzbare Ausrüstungen.

Beginn

2020-06-26

Geplante Dokumentnummer

DIN 19569-11

Projektnummer

11904589

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 119-05-36 AA - Kläranlagen (CEN/TC 165/WG 40)  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Ersatz für DIN 19569-11:2004-08

Norm-Entwurf

Kläranlagen - Baugrundsätze für Bauwerke und technische Ausrüstungen - Teil 11: Dosieranlagen
2020-10
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Vorgänger-Dokument(e)

Kläranlagen - Baugrundsätze für Bauwerke und technische Ausrüstungen - Teil 11: Dosieranlagen
2004-08

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