DIN EN ISO 21801-2
Kognitive Zugänglichkeit - Teil 2: Berichterstattung (ISO/DIS 21801-2:2021); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 21801-2:2021
Cognitive accessibility - Part 2: Reporting (ISO/DIS 21801-2:2021); German and English version prEN ISO 21801-2:2021
Einführungsbeitrag
Kognitive Einschränkungen können jeden betreffen. Sie können vorübergehend oder dauerhaft sein. Aktivitätsbegrenzungen und Teilhabebeschränkungen von Personen mit kognitiven Einschränkungen können durch die Gestaltung von Systemen und der gebauten Umgebung erheblich vermindert werden.
Die Übernahme des Ansatzes des Universellen Designs (UD) in Normen und Richtlinien ist bei der Vereinfachung des Zugangs zu gängigen Systemlösungen (englisch: mainstream systems) von zentraler Bedeutung. Der unbegrenzte Zugang zu Mainstream Technologien und gängigen Systemlösungen, einschließlich Informationstechnologien, trägt zur Inklusion von Menschen mit den weitesten kognitiven Erfordernissen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen bei.
Dieses neue Normungsvorhaben ist in Verbindung mit DIN EN ISO 21801-1:2021 zu verwenden. Festgelegt werden Anforderungen für die Berichterstattung über die kognitive Zugänglichkeit von Systemen, einschließlich Hilfsmitteln, assistive Technologien, Technologien für Verbraucher und Haushaltsgeräte. Die Berichterstattung ist dafür vorgesehen, für ein spezielles System die Anwendbarkeit einer bestimmten Empfehlung zu bestätigen oder zu begründen, warum sie nicht anwendbar ist. Darüber hinaus kann ein Bericht verbleibende Herausforderungen aufzeigen, die es zu bewältigen gilt.
Der Norm-Entwurf ist insbesondere für Anwender bestimmt, welche die kognitive Zugänglichkeit eines bestimmten Systems melden möchten. Typischerweise kann dies ein Produkteigentümer, Hersteller, Konstrukteure oder ein Verkäufer sein. Auch Vertreter von Drittanbietern können diesen Norm-Entwurf für die Berichterstattung verwenden. Zweck dieses Norm-Entwurfs ist, den Zugang zu einer Vielzahl von Produkten zu verbessern.
Der Norm-Entwurf wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 173, „Assistive products“ der Internationalen Organisation für Normung (ISO) in Zusammenarbeit mit dem Technische Komitee CEN/TC 293 „Hilfsmittel und Barrierefreiheit“, dessen Sekretariat von SIS (Schweden) gehalten wird, erarbeitet. Im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) ist das Lenkungsgremium NA 063 BR „Beirat des DIN-Normenausschusses Medizin (NAMed)“ für das Dokument zuständig. Die Erarbeitung erfolgte ohne Beteiligung deutscher Experten.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 176 BR - Beirat des DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 293 - Hilfsmittel und Barrierefreiheit
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 173/WG 10 - Technische Hilfen für Menschen mit kognitiven Behinderungen