Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 32984
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Titel (englisch)

Tactile walking surface indicators in public areas

Einführungsbeitrag

In der Norm werden Form und Maße der Profile und der erforderliche Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren festgelegt. Es werden Aussagen zu den Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarkeit getroffen. Bodenindikatoren sind dort einzusetzen, wo andere Markierungen durch sonstige taktil und visuell klar erkennbare Leitelemente oder Leitlinien ("sonstige Leitelemente") für die Leitung, Orientierung und Warnung nicht ausreichen oder fehlen. Die Norm zeigt daher auch an einzelnen Beispielen für "sonstige Leitelemente" die Anforderungen und Merkmale auf, mit denen diese Elemente von blinden und sehbehinderten Menschen zur Wegeleitung und Orientierung taktil und visuell ausreichend gut erkannt und genutzt werden können. Zur Warnung vor Gefahrenstellen sind Bodenindikatoren aufgrund ihrer eindeutigen Erkennbarkeit zu bevorzugen. Die Norm legt keine Maße für Borde, Überquerungsstellen und Treppen fest, sondern zeigt nur die erforderlichen Mindestmaße und weitere Bedingungen für eine sichere Erkennbarkeit dieser Elemente an. Für Planung und Bau werden in dieser Norm typische Grundsituationen mit Standardlösungen aufgezeigt, durch deren Einhaltung die erforderliche Einheitlichkeit geschaffen werden soll, die für eine sichere Orientierung erforderlich ist. Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Die grundlegenden technischen Voraussetzungen an die Barrierefreiheit der DIN-Reihe 18040 werden durch die DIN 32984 für den Bereich Bodenindikatoren und "sonstige Leitelemente" ergänzt und spezifiziert. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 063-06-04 AA "Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte" im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) erarbeitet.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 32984:2011-10 und DIN 32984 Berichtigung 1:2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Systematik und Anordnung der Bodenindikatoren, die der DIN 32984:2011-10 zugrunde liegt, wurde nicht verändert. Die Neuausgabe von DIN 32984 wurde nur in wenigen Punkten ergänzt und präzisiert. b) Vereinheitlichung der Bilder sowie Ergänzung von Elementen, um sie für den Nutzer eindeutiger und leichter verständlich zu machen. c) Ergänzung von Textstellen durch Bilder, um Situationen besser zu verdeutlichen. d) Die Terminologie in der DIN 32984 wurde weitgehend an die DIN 18040-3 und die Veröffentlichungen der FGSV angeglichen, z. B. getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe, gemeinsame Überquerungsstelle mit einheitlicher Bordhöhe. e) Die orthogonale Anordnung der Noppen wurde auf Ausnahmefälle (Einfräsung in Naturstein) beschränkt, da die diagonale Noppenstruktur sich leichter durch Rollstuhl- und Rollatornutzer überrollen lässt und sie von blinden und sehbehinderten Menschen besser mit dem Langstock erkannt wird. f) Maßnahmen bei zu geringem Abstand von Leitstreifen zu Hindernissen wurden in Abschnitt 5.2.1 ergänzt. g) Die Hinführung aus Leitstreifen/einem komplexen Leitsystem zu Überquerungsstellen und Haltestellen wurde in Abschnitt 5.2.3.5 zusammengefasst dargestellt. h) Die gesicherten Überquerungsstellen wurden in einem neuen Abschnitt 5.3.2 zusammengefasst. Dabei wurde auch die Reihenfolge der ehemaligen Abschnitte "Gesicherte Querungsstelle mit einheitlicher 3 cm Bordhöhe" und "Gesicherte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe" getauscht. i) Ergänzung und Vertiefung des Abschnitts 5.3.3 "Ungesicherte Querungsstellen", der in DIN 32984:2011-10 nur grob skizziert wurde (die Veränderungen wirken sich insbesondere auf Abschnitt 5.2.3.5 und auf Abschnitt 5.3.4 bis Abschnitt 5.3.8 aus). j) Ergänzung und Präzisierung von Abschnitt 5.3.4 bis Abschnitt 5.3.8 "Querungsstellen" die in DIN 32984:2011-10 zum Teil nur skizziert wurden; k) Einstiegsfelder in Leitstreifen auf Haltestelleninseln (5.4.3) und Bahnsteigen (5.5.4) werden mit einem exzentrisch (gleisabgewandt) angeordnetem und quadratischem Feld angezeigt. Die exzentrischen Felder sind mit dem Langstock besser erkennbar. l) Die Anordnung des unteren Aufmerksamkeitsfeldes vor der Treppe wurde wegen der häufig nicht ausreichend berücksichtigten visuellen Kontrastanforderung zwischen Stufenkantenmarkierung und Aufmerksamkeitsfeld auf einen Regelabstand von 60 cm geändert (5.7.1, Bild 33). Für quer vor Treppen verlaufende Leitstreifen muss dementsprechend der Abstand vergrößert werden (5.7.1, Bild 34a, Bild 34c). m) Redaktionelle Überarbeitung der Verweise und des gesamten Dokuments unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit erschienenen relevanten Normen.

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Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 176-06-03 AA - Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte  

Ausgabe 2020-12
Originalsprache Deutsch
Preis ab 158,40 €
Inhaltsverzeichnis

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