DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 16236
Bewertung der Konformität von Gesteinskörnungen - Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle; Deutsche und Englische Fassung prEN 16236:2015
Evaluation of conformity of aggregates - Initial Type Testing and Factory Production Control; German and English version prEN 16236:2015
Einführungsbeitrag
Dieser europäische Norm-Entwurf beschreibt das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Gesteinskörnungen. Er ist zur Anwendung in Verbindung mit den Produktnormen für Gesteinskörnungen EN 12620, EN 13043, EN 13139, EN 13242, EN 13383-1 und EN 13450 vorgesehen, die auf den vorliegenden Norm-Entwurf Bezug nehmen. Dieser europäische Norm-Entwurf wie die genannten Produktnormen wurden im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeitet. Das AVCP-System umfasst die Typprüfung und die werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Diese Norm vereint die Inhalte der Abschnitte, Tabellen und Anhänge zur Typprüfung und zur werkseigenen Produktionskontrolle, die bisher in den Produktnormen über Gesteinskörnungen enthalten waren. Derzeit ist eine Norm zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) in Vorbereitung, in der genauere Festlegungen zur Typprüfung und Anforderungen zur Produktkonformität (wie hinsichtlich der statistischen Konformitätskriterien, Probenanzahl, Toleranzen, Geltungsdauer) enthalten sein werden. Die Verfahren der Typprüfung (bisher "Erstprüfung") und der werkseigenen Produktionskontrolle sind auf die Anwendung in Europäischen Normen für Gesteinskörnungen abgestellt. Die Inhalte des Dokumentes wurden an die Bauproduktenverordnung angepasst. Dieser europäische Norm-Entwurf ersetzt den Anhang H (normativ) von EN 12620:2002+A1:2008, Anhang B (normativ) von EN 13043:2002, Anhang E (normativ) von EN 13139:2002, Anhang C (normativ) von EN 13242:2002+A1:2007, Anhang D (normativ) von EN 13383-1:2002 und Anhang I (normativ) von EN 13450:2002.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 16236:2013-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a)Die Inhalte des Dokumentes wurden an die Bauproduktenverordnung angepasst.