NA 052

DIN-Normenausschuss Auto und Mobilität (NAAutomobil)

Technische Spezifikation [AKTUELL]

DIN CEN/TS 17313 ; DIN SPEC 4633:2019-06
Intelligente Verkehrssysteme - eSicherheit - Austauschbarkeit und Nutzerwahl im eSicherheit-Zubehörmarkt und Drittanbieter eCall-Dienste; Deutsche Fassung CEN/TS 17313:2019

Titel (englisch)

Intelligent transport systems - ESafety - Interoperability and user choice in eCall aftermarket and third party eCall services; German version CEN/TS 17313:2019

Verfahren

Vornorm

Einführungsbeitrag

Von Drittanbietern unterstützte eCalls beinhalten die Dienste und Unterstützung eines dritten Dienstanbieters (TPSP, en: Third Party Assistance Provider) als zwischengeschaltete Entität, der falsche Anrufe herausfiltern kann, feststellen kann, ob ein Notruf Notfalleinsätze oder andere Dienste (wie einen Pannendienst) erfordert, und der zusätzliche Informationen bereitstellen kann, die im Fall eines Notrufs auf Wunsch des Fahrzeugeigentümers an Notfalldienste weitergereicht werden sollen, oder der, falls das Fahrzeug nicht ermöglicht, den vollständigen minimalen Daten-Satz zu senden, zusätzliche Daten hinzufügen kann und den minimalen Datensatz konsolidieren kann, bevor er diesen an die Notrufzentrale weiterleitet. Ein TPSP kann TPS eCall typischerweise als Teil eines Bündels von umfassenderen Unterstützungsdiensten anbieten. Die Einführung des 112-eCall-Dienstes in Europa ist für alle neuen Modelle (Klassen M1, N1) ab dem 31. März 2018 verpflichtend. Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2015/758 kann ein TPS eCall-Dienst nebenher bestehen, sofern die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Kontinuität bei der Bereitstellung des Dienstes für den Verbraucher gemäß der EU-Verordnung (EU) 2015/758 (3 c) getroffen werden, wobei der Fahrzeug-Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben muss, ein 112-basiertes bordeigenes eCall-System im Fahrzeug zu nutzen. Ein eCall-Dienst eines Dritten ist ein privater, kommerzieller Dienst, der optional und ergänzend zum 112 eCall-Dienst angeboten werden kann. Allerdings wurde die Möglichkeit der Wahl und Änderung dritter eCall-Dienstanbieter bisher nicht bezüglich bordeigener Systeme für eCall-Dienste von Dritten definiert, obwohl Interoperabilität und Wahl durch den Nutzer signifikante Aspekte für fairen Wettbewerb im Europäischen Dienstleistungsmarkt sind. Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2015/758 ) sollten eine offene Auswahl für die Nutzer und ein fairer Wettbewerb gewährleistet sowie die Innovation gefördert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Informationstechnologieindustrie der Europäischen Union auf dem Weltmarkt zu stärken. Dieses Dokument enthält Spezifikationen für solche Interoperabilität.

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 052-00-71-15 GAK - Gemeinschaftsarbeitskreis NAAutomobil/DKE: e-Call  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 278/WG 15 - eSafety  

Ausgabe 2019-06
Originalsprache Deutsch
Preis ab 79,10 €
Inhaltsverzeichnis

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