DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
DIN 14676-2
Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Smoke alarm devices for use in residential buildings, apartments and rooms with similar purposes - Part 2: Requirements to the specialised company
Einführungsbeitrag
Dieser Norm-Entwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-05 AA "Rauchwarnmelder - SpA zu CEN/TC 72/WG 14" des FNFW erarbeitet. Auf dem deutschen Markt ist in den letzten Jahren insbesondere von Feuerwehren, Versicherungen, Handwerk, Baubehörden und Anwendern eine verstärkte Nachfrage nach Rauchwarnmeldern für den Wohnbereich, das Kleingewerbe und ähnliche Zwecke und deren Anwendungsrichtlinie festzustellen. Alle Bundesländer haben den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern und Wohnungen in ihre Landesbauordnung aufgenommen. Vom CEN/TC 72 wurde die Europäische Norm DIN EN 14604 "Rauchwarnmelder" als Produktnorm für den Wohnbereich erarbeitet. Diese Europäische Norm ist von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone im Rahmen der Bauproduktenverordnung (CPR, en: Construction Products Regulation) mandatiert und bildet die Prüfgrundlage für das mit der CPR harmonisierte Bauprodukt "Rauchwarnmelder". Grundsätzlich dürfen nur Rauchwarnmelder mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. In der CPR ist festgelegt, dass die Anwendungsregeln für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung jeweils national festgelegt werden können. Die Überarbeitung der Norm wurde notwendig, um die praktischen Erfahrungen aus der Anwendung seit der ersten Veröffentlichung sowie die Anforderungen aus der EG-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Diese legt fest, dass der Dienstleistungsempfänger erkennen sollte über welche Kompetenz der Dienstleistungserbringer verfügt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 14676:2012-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die ehemalige DIN 14676:2012-09 ist in zwei Teile unterteilt worden; b) der Abschnitt 2, Normative Verweisungen ist aktualisiert worden; c) die Abschnitte hinsichtlich der "Bewertung der Konformität" sind gestrichen worden; d) die Norm ist redaktionell überarbeitet worden.