NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

2023-01-24

2023-01: Neuausgabe der GW-G-Norm DIN 14555-12 erscheint voraussichtlich im März 2023

Voraussichtlich im März 2023 wird die Neuausgabe von DIN 14555-12 „Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 12: Gerätewagen Gefahrgut GW-G“ erschienen, die vom Arbeitsausschuss NA 031-04-07 AA „Sonstige Fahrzeuge“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zum Druck als Norm freigegeben wurde.

Der Gerätewagen Gefahrgut GW-G ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung als Sonderausrüstung für übliche ABC-Lagen (englisch: CBRN), dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2), mindestens aber aus einem Führer/einer Führerin und einem Maschinisten/einer Maschinistin besteht.

Der GW-G dient dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen – einschließlich Mineralöle – erforderlich sind. Die Fahrzeugbesatzung dient im Allgemeinen nur zur Ausgabe und Bereitstellung der Ausrüstung. Das erforderliche Personal für den Gefahrguteinsatz muss mindestens über ein wasserführendes Löschgruppenfahrzeug herangeführt werden, das auch zur Sicherstellung des Brandschutzes dient. Entsprechend des Anwendungsbereichs dieser Norm dienen Gerätewagen Gefahrgut GW-G zum Transport der Sonderausrüstung für übliche ABC-Lagen. Für spezielle Lagen, zum Beispiel wenn mit Stoffen gearbeitet werden soll, die höhere Anforderungen an den Explosionsschutz oder die Beständigkeit bedingen, muss die Ausrüstung ergänzt oder geändert werden. Andernfalls ist ein Einsatz mit den Geräten dieses GW-G nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Zu den durchzuführenden Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Erkundung von ABC-Lagen;
  • Absperren der Einsatzstelle und des Gefahrenbereiches;
  • Menschenrettung bei ABC-Lagen;
  • Abdichten von Lecks (Gas, Flüssigkeit und Staub);
  • Auffangen, Ableiten, Umpumpen und Binden von Flüssigkeiten (z. B. brennbare Flüssigkeiten, Säuren, Laugen);
  • Auffangen, Ableiten, Aufnehmen von Feststoffen (z. B. Alu-Stäube, Sägespäne);
  • Durchführung von Maßnahmen zur Sofort-Dekontamination.

Die in dieser Norm beschriebenen explosionsgeschützten Geräte sind mindestens für die Gerätekategorie 2G, Explosionsgruppe IIB und Temperaturklasse T3 geeignet. Dies gilt nicht für Geräte zur Erkundung, für die mindestens die Kategorie 2G, Explosionsgruppe IIC und Temperaturklasse T4 vorgesehen ist.

Der GW-G ist nicht zum Transport von kontaminierten Ausrüstungsgegenständen und gefährlichen Stoffen und Gütern vorgesehen. Nicht alle auf dem GW-G verlasteten Geräte und Materialien sind für den Einsatz im Bereich, in welchem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt (Ex-Bereich) geeignet.

Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN 14555-12:2015-04 ist eine vollständige und umfangreiche Überarbeitung insbesondere bei der feuerwehrtechnischen Beladung vorgenommen worden, um die Norm an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.

Nach Fertigstellung dieser Norm erfolgt nun auch die Anpassung der Beladung in DIN 14800-19, „Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge – Teil 19: Gerätesatz Gefahrgut“, damit die dort enthaltenen Ausrüstungsgegenstände deckungsgleich zu denen im GW-G sind.

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