NA 022

DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE

Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN IEC 55025 ; VDE 0879-2:2021-06
Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren angetriebene Geräte - Funkstöreigenschaften - Grenzwerte und Messverfahren für den Schutz von an Bord befindlichen Empfängern (CIS/D/466/CDV:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 55025:2020

Titel (englisch)

Vehicles, boats and internal combustion engines - Radio disturbance characteristics - Limits and methods of measurement for the protection of on-board receivers (CIS/D/466/CDV:2020); German and English version prEN IEC 55025:2020

Einführungsbeitrag

Dieser Entwurf enthält die deutsche Fassung des Entwurfs der Neuausgabe der Europäischen Norm EN IEC 55025 und ist identisch mit dem Entwurf der geplanten fünften Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 25. Er legt Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen zum Schutz von Empfängern in Straßenfahrzeugen gegen leitungsgeführte und gestrahlte Störaussendungen durch im gleichen Fahrzeug eingebaute Komponenten fest. Weiterhin werden Verfahren für die Prüfung von Komponenten und Modulen unabhängig vom Fahrzeug festgelegt und Grenzwerte für die elektromagnetische Aussendungen von Komponenten angegeben. Der betrachtete Frequenzbereich beträgt 150 kHz bis 5925 MHz, somit ist vorgesehen, eine Erweiterung zu höheren Frequenzen vorzunehmen, um entsprechende höherfrequente Funkanwendungen wie zum Beispiel die 3G- und 4G-Technologie zu berücksichtigen. Die 5G-Technologie wird jedoch noch nicht berücksichtigt, da noch keine ausreichende Datenbasis vorhanden ist. Daher ist auch vorgesehen, die in entsprechenden Grenzwerttabellen in diesem Entwurf gegenüber der bestehenden Ausgabe der Norm zu überarbeiten beziehungsweise zu aktualisieren. Im Sinne dieses Entwurfs ist ein Fahrzeug eine Maschine mit eigenem Antrieb. Der Begriff "Fahrzeuge" schließt ein (aber beschränkt sich nicht auf) Personenkraftfahrzeuge (Pkw), Nutzfahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Motorschlitten. Da der Einbauort, die Konstruktion der Fahrzeugkarosserie und die Ausführung des Kabelbaums die Einkopplung von Funkstörgrößen in den eingebauten Empfänger beeinflussen können, definiert dieser Entwurf eine Vielzahl von Grenzwerten. Die anzuwendende Grenzwertklasse (als Funktion des Frequenzbandes) muss zwischen Fahrzeug- und Komponentenhersteller vereinbart werden. Die im Fahrzeug eingebauten Komponenten und Module werden in Bezug auf die Dauer der Störung klassifiziert. In Tabellen werden Beispiele für anwendbare Grenzwerte zur Eigen-Entstörung des Fahrzeugs angegeben. Für die Messung nach den verschiedenen, in dieser Norm festgelegten Verfahren (Messung des gesamten Fahrzeugs, Komponentenmessungen: Spannungsmessungen, Strommessungen mit der Stromzange, Messungen im Absorberraum, in der Streifenleitung) werden jeweils eigene Grenzwerte zum Schutz der verschiedenen Funkdienste spezifiziert. Die bisher ebenfalls für Komponenten/Module spezifizierte Messung in der TEM-Zelle ist jedoch zur Streichung vorgesehen, das heißt, es ist beabsichtigt, den bisherigen Abschnitt 6.6 und den zugehörigen Anhang F zu löschen. Anhang A stellt eine Anleitung zur Verfügung, mit der herausgefunden werden kann, auf welche Anwendung diese Norm wie angewendet werden kann. Gegenüber der bestehenden Ausgabe der Norm ist ferner vorgesehen, die neuen Anhänge J bis M zu ergänzen. Hierbei enthält der Anhang J Informationen zu den Messunsicherheitsbeiträgen, die bei der Messung der Spannung am Antennenanschluss des Fahrzeuges in Betracht zu ziehen sind und der Anhang K typische Bilanzen für die Messgeräteunsicherheit bei diesen Messungen. Der Anhang L stellt Informationen zu den Messunsicherheitsbeiträgen zur Verfügung, die bei der Messung von Komponenten/Modulen unter Zugrundelegung der drei Verfahren: Messung der Störspannung, des Störstroms mit der Stromzange und der gestrahlten Störaussendung zu berücksichtigen sind und der Anhang K typische Bilanzen für die Messgeräteunsicherheit bei diesen Messungen. Weiterhin ist vorgesehen, im Anhang I (bisher Anhang J), der Informationen zur Validierung des bei Messungen verwendeten Absorberraums enthält, das Referenzmessplatzverfahren (entsprechend den diesbezüglichen Festlegungen in der CISPR 16-1-4) zu streichen, so dass das sog. "Langdrahtantennen-Verfahren", bei dem eine modellierte Langdrahtantenne benutzt wird, als einziges Verfahren erhalten bleibt.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 55025 (VDE 0879-2):2018-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) angegebenen Frequenzbereichs auf 5925 MHz und entsprechende Erhöhung der oberen Frequenzgrenze in relevanten Abschnitten (z. B. 4.3.4.1, 5.2.1); b) Aktualisierung von normativen Verweisungen im Abschnitt 2; c) Streichung der Definitionen 3.7, 3.8, 3.20 und 3.21 und Hinzufügung der neuen Definitionen 3.8, 3.11, 3.11.1 bis 3.11.4, 3.14, 3.17, 3.18, 3.19, 3.22, 3.27, 3.31, 3.32, 3.34 und 3.36; d) Verschiebung der Festlegungen in 4.3.1 zur Verwendung von Bodenabsorbern bei Fahrzeugmessungen nach 4.3.4.1 bzw. bei Komponentenmessungen nach 4.3.4.2; e) Aktualisierung der Tabelle 1 in 4.4.2 und der Tabelle 2 in 4.4.3 durch Hinzufügung von Angaben für die 4G-Technologie; f) Hinzufügung einer Festlegung der Mindestmesszeit für Messungen mit FFT-basierten Messempfänger in 4.4.3; g) in 4.5.2 und 4.5.3 Aufnahme einer Festlegung betreffend die Batteriespannung für Fahrzeuge mit 48 V Nennversorgungsspannung; h) Hinzufügung von Festlegungen für elektrische Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge in 4.5.4; i) Hinzufügung von 5.1; j) in 5.4.3.4 Aufnahme einer Festlegung zur Verwendung der asymmetrischen Netznachbildung, wenn eine Ladestation bei der Messung verwendet wird; k) in 5.5 Aktualisierung der Tabelle 4 und Hinzufügung der Tabelle 5 sowie der neuen Bilder 8a und 8d; l) Hinzufügung in 6.3.1, dass die Messungen in einem Absorberraum oder in einem geschirmten Raum durchgeführt werden müssen und Hinzufügung in 6.3.2.1, dass der Prüfling mindestens 500 mm von jeder Wand der Messkammer entfernt sein muss; m) Streichung in 6.3.3, dass der Prüfling unter typischen im Fahrzeug auftretenden Last- und anderen Bedingungen betrieben werden muss; n) in 6.3.4 (vorher 6.3.3) Aktualisierung der Tabelle 6 (vorher Tabelle 5); o) Hinzufügung in 6.4.3 (vorher 6.4.2), dass die Stromzange die Anforderungen der CISPR 16-1-2 bei Frequenzen unterhalb 200 MHz erfüllen muss, und Streichung der Festlegung, dass im Prüfplan die tatsächliche Konfiguration im Fahrzeug nachgebildet werden und festgelegt werden muss, ob eine ferne oder lokale Masseverbindung durchgeführt wird, dass ein isolierender Abstandshalter verwendet wird, und dass die elektrische Verbindung des Gehäuses des Prüflings mit der Bezugsmassefläche festgelegt werden muss; p) in 6.4.4 (vorher 6.4.3) Aktualisierung der Tabelle 7 (vorher Tabelle 6); q) Streichung in 6.5.3, dass der Prüfling unter typischen im Fahrzeug auftretenden Last- und anderen Bedingungen betrieben werden muss; r) in 6.5.4 Aktualisierung der Tabelle 8 (vorher Tabelle 7) und Hinzufügung der Tabelle 9 sowie der neuen Bilder 19a und 19d; s) Streichung von 6.6 sowie des zugehörigen Anhangs F und Anpassung der Nummern der jeweils nachfolgenden Abschnitte bzw. Anhänge; t) Hinzufügung von Festlegungen für Hochspannungs- und Gleichstrom-Netznachbildungen im Anhang E sowie von Bild E.6 betreffend Gleichstrom-Netznachbildungen für den Ladebetrieb; u) Zusammenfassung von E.3.1 und E.3.2 in E.3 und Hinzufügung von E.4.5; v) in F.4 (vorher G.4) Aktualisierung der Tabelle F.1 (vorher Tabelle G.1); w) Streichung der Bezugnahme auf geschirmte Stromversorgungssysteme in Anhang H (vorher Anhang I), so dass auch ungeschirmte Systeme betrachtet werden; x) Hinzufügung von Abschnitt H.2 sowie von Bild H.3 in H.3.2 (abgeleitet aus dem Bild H.4, welches dem bisherigen Bild I.3 entspricht); ferner Aktualisierung der Tabelle H.1 (vorher Tabelle I.1) in H.3.3 (vorher I.2.3); y) Hinzufügung von Bild H.7 in H.4.2 (abgeleitet aus dem Bild H.8, welches dem bisherigen Bild I.6 entspricht) und von Bild H.12 in H.5.2 (abgeleitet aus dem Bild H.11, welches dem bisherigen Bild I.9 entspricht; z) Streichung des Referenzmessplatzverfahrens in Anhang I, I.1 (vorher Anhang J, J.1); dadurch bedingt auch Streichung von I.2 (vorher J.2).

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

DKE/UK 767.14 - Funk-Entstörung von Fahrzeugen, von Fahrzeugausrüstungen und von Verbrennungsmotoren  

Ausgabe 2021-06
Originalsprache Deutsch , Englisch
Preis ab 128,22 €
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