Regierungsbeziehungen

Nationale Normungspolitik

Bundestag. Im Vodergrund ist eine EU- und Deutschlandflagge
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Die Vision der Deutschen Normungsstrategie "Mit Normung Zukunft gestalten" bedeutet, alle Aktivitäten und Kompetenzen von allen beteiligten Akteuren in zukunftsorientierten Projekten zu bündeln. Normung und Standardisierung sind zentrale Instrumente, um Innovationen zu fördern und schnell marktreif zu machen, denn sie tragen dazu bei, dass Forschungs- und Entwicklungsergebnisse erfolgreich in innovative Produkte und Prozesse transferiert werden. Diese Rolle der Normung und Standardisierung hat auch die Bundesregierung bereits in ihrem Normungspolitischen Konzept von 2009 hervorgehoben.

Gesetze und Verordnungen schaffen den rechtlichen Rahmen und geben Schutzziele, beispielsweise für Produktsicherheit, Arbeits- oder Umweltschutz, vor. Zur Einhaltung dieser Ziele wird auf unternehmerisches Handeln nach „anerkannten Regeln der Technik“ verwiesen. Normen konkretisieren diese gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Dadurch entlasten Normung und Standardisierung als Instrument der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die staatliche Regelsetzung und tragen zum Bürokratieabbau bei. Dem Anwender bleibt die Möglichkeit, die Anforderungen von Gesetzen und Verordnungen auch mit anderen Lösungen als Normen zu erfüllen.

In wenigen Fällen wird die Anwendung einer Norm allerdings ausdrücklich vom Gesetzgeber gefordert, zum Beispiel bei der Anwendung von genormten Prüfverfahren, die reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse ermöglichen. Diese Zusammenarbeit zwischen Normung und Politik wird auch als „Public Private Partnership“ bezeichnet, ein Prinzip, das in der deutschen Normung seit 100 Jahren gelebt wird und seit über 40 Jahren im sogenannten „Normenvertrag“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und DIN festgehalten ist.