Nutzen für die öffentliche Hand

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Die Normung ist ein Instrument der Selbstverwaltung aller am Wirtschaftsleben Beteiligten. Sie dient dem Nutzen der Allgemeinheit und nicht dem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ermöglicht DIN allen Interessensgruppen Zugang zur Normungsarbeit. Interessen, die den Schutz und die Sicherheit der Allgemeinheit zum Ziel haben, werden in der Normungsarbeit in der Regel von Experten der öffentlichen Hand, von Bund, Ländern und Kommunen vertreten.

Im Gegenzug verweist der Staat in seiner Gesetzgebung auf DIN-Normen, anstatt selbst technische Regelungen festzulegen. Somit trägt Normung zur Deregulierung bei.  Diese Zusammenarbeit wird auch als Public Private Partnership bezeichnet. Das Prinzip der Public Private Partnership wird in der deutschen Normung seit fast 100 Jahren gelebt und ist seit fast 40 Jahren im sogenannten Normenvertrag fixiert. Es war Vorbild für eine ähnliche Kooperation (New Approach) auf europäischer Ebene.

Deregulierung

Normen entlasten den Staat. Rechtsvorschriften beschränken sich auf die Festlegung wesentlicher Rahmenbedingungen und Schutzziele. Für deren technische Ausgestaltung verweisen sie auf Normen. Mehr