DIN-Norm

Regeln der Normung

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Die DIN 820 legt die Grundlagen für die Normungsarbeit bei DIN fest. Untenstehend sind die Teile 1, 3, 4 und das Beiblatt 3 der Normenreihe zu finden. Diese Teile beschreiben die Grundlagen und den Ablauf des Normungsverfahrens und werden vom DIN-Präsidium für die Veröffentlichung autorisiert. Sie bilden somit die Basis für die Erstellung des Deutschen Normenwerks.

In sehr wenigen Ausnahmefällen sind Stellungnehmende mit der Entscheidung des zuständigen Arbeitsausschusses über ihre Stellungnahme zum Norm-Entwurf nicht einverstanden. Dann können diese eine Schlichtung beantragen, siehe Abschnitt 5 in DIN 820-4. Führt diese Schlichtung trotz wiederholtem Versuch nicht zu einer Einigung, kann vom Stellungnehmenden beim Präsidium von DIN ein Schiedsverfahren beantragt werden. Der Schiedsausschuss fällt nach seiner Beratung eine endgültige Entscheidung. Hier finden Sie die Geschäftsordnung für das Schiedsverfahren.


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