Finanzierung der Norm-Projekte
In 70 Normenausschüssen und Kommissionen mit 3.168 Arbeitsausschüssen werden kontinuierlich rund 8.000 Norm-Projekte im DIN bearbeitet, wovon rund 2.500 Normen, Norm-Entwürfe und Vornormen jährlich fertig gestellt werden. Die Normenausschüsse verantworten die nationale, europäische und internationale Normung in ihren jeweiligen Fach- und Wissensgebieten. Die Normenausschüsse setzen sich für die Einführung der erarbeiteten Normen ihres Fachgebietes in den davon berührten Lebensbereichen ein.
Jeder Normenausschuss im DIN hat einen eigenen Haushaltsplan, dem sein jährliches Arbeitsprogramm zu Grunde liegt. Dieses Arbeitsprogramm setzt sich aus den zu bearbeitenden Norm-Projekten zusammen. Jedes Norm-Projekt wird seit dem Jahr 2009 in seiner gesamten jeweiligen Dauer, seinem Arbeitsumfang und Schwierigkeitsgrad vor Aufnahme der Arbeiten kalkuliert. Hierzu ist DIN-intern ein Kalkulationsinstrument erarbeitet worden, mit dessen Hilfe sämtliche Projekte vorkalkuliert werden. Die in jedem Normenausschuss einheitliche Anwendung dieses Instruments gewährleistet allen an der Normung interessierten Kreisen ein gleichartiges, offenes und transparentes Rechenverfahren. Damit wird man auch den unterschiedlichen Prüfungsinstanzen des DIN gerecht.
Sämtliche durch die Bearbeitung der Norm-Projekte im DIN verursachten Kosten werden mit Hilfe dieses Kalkulationsinstrumentes ermittelt und indirekte Kosten und indirekte Kosten aufgeteilt. Direkte Kosten sind unmittelbar durch die Bearbeitung ausgelöste Kosten, wie beispielsweise direkte Personalkosten, direkte Reisekosten, direkte Sachkosten für Ringversuche, Fachliteratur oder ähnliches.
Diesen direkten Kosten werden per Kalkulationszuschlag die für die Normung notwendigen indirekten Steuerungskosten hinzugerechnet. Dazu gehören u. a. die Kosten der Interessenwahrnehmung auf europäischer und internationaler Ebene, die Mitgliedsbeiträge für CEN und ISO und die Kosten für die Steuerung des Normungsprozesses. Sie bilden zusammen mit den direkten Kosten die Herstellkosten der Normung.
Für die weiteren unterstützenden Funktionen des DIN, wie beispielsweise die gesamten IT-Aufwendungen, Personalmanagement, das Rechnungswesen und Justiziariat, wird auf die Herstellkosten ein Gemeinkostenzuschlag Verwaltung erhoben.
Jedes Norm-Projekt erhält schließlich einen geringen Risikozuschlag von 5 % für allgemeine kalkulatorische Wagnisse bei der Normungsarbeit, da das DIN nicht allein die Projektgeschwindigkeit und den Projektablauf bestimmt, sondern hier eine starke Einwirkung der interessierten Kreise auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erfolgt.
Diese nunmehr ermittelten Gesamtkosten pro Projekt werden sowohl über die externen Projektmittel als auch aus DIN-eigenen Mitteln finanziert. Ziel ist es, dass mindestens die direkten Kosten von den interessierten Kreisen gedeckt werden und das DIN die Finanzierung der Gemeinkosten übernimmt. Da es sich hierbei um eine über sämtliche Norm-Projekte und Normenausschüsse hinweg neu einzuführende Finanzierungsstruktur handelt, die auf der 61. Präsidialsitzung am 06. November 2008 beschlossen worden ist, ist eine Übergangszeit für die Umsetzung bis zum Jahr 2012 beschlossen worden. Um die notwendigen Überleitungen zu dieser neuen Finanzierungsstruktur zu erreichen, hat jeder Normenausschuss unter Einbeziehung seines jeweiligen Beirates ein Übergangskonzept erarbeitet.
Jeder Normenausschuss erstellt aus der Summe seiner jährlich zu bearbeitenden Einzelprojekte ein Jahreshaushalt, der die jeweilige Summe der direkten Kosten, der Gemeinkosten Normung, der Gemeinkosten Verwaltung und Wagniskosten ausweist. Diesem Kostenvolumen werden die zur Finanzierung notwendigen Projektmittel gegenübergestellt (s. PDF).
Es gibt mehrere Arten von Projektmitteln, die grundsätzlich in Projektmittel der Wirtschaft, Projektmittel der öffentlichen Hand und DIN-eigene Projektmittel zu unterscheiden sind.
1. Projektmittel der Wirtschaft:
a) Projektaufträge
Es gibt die Möglichkeit, Verträge über das Projektmanagement von Spezifikationsverfahren, Normungsvorhaben oder zur Interessenswahrnehmung bei Normungsfragen abzuschließen. Hierbei verpflichten sich die Vertragspartner zur Erbringung von vereinbarten Leistungen, wie beispielsweise die Wahrnehmung eines europäischen Sekretariates oder die fachliche Beratung und das Projektmanagement zur Erarbeitung einer Norm oder einer DIN SPEC. Das DIN erhält zu fest vereinbarten Zeitpunkten entsprechende Zahlungen gegen Rechnungsstellung.
Für den Auftraggeber bietet der Abschluss eines Projektauftrages eine größere Planungssicherheit über den Projektverlauf und damit über den eigenen Ressourceneinsatz der zu entsendenden Experten, Budgetsicherheit über Zahlungshöhe und Zahlungszeitpunkte und eine gute Leistungstransparenz durch eine im Auftrag detailliert vereinbarte Projektbeschreibung und -abrechnung.
b) Förderbeiträge
Die Förderbeiträge dienen unmittelbar der Durchführung der nationalen, europäischen und internationalen Arbeit der Geschäftsstellen der Normenausschüsse und werden deshalb den Einzelhaushalten der Normenausschüsse direkt zugeführt. Sie sind zugleich ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme.
Die Förderbeiträge werden im Allgemeinen aufgrund von Förderbeitragsregelungen und -ordnungen erbeten, die der Beirat eines jeden Normenausschusses unter Berücksichtigung des Arbeitsprogramms und des daraus abgeleiteten Haushalts verabschiedet.
Die Entrichtung eines Förderbeitrags geschieht ohne Anspruch auf Gegenleistung. Auf Grund der Gemeinnützigkeit des DIN e. V. erhält der Mittelgeber eines Förderbeitrages eine Spendenbescheinigung, die steuerlich geltend gemacht werden kann.
In der Geschäftsordnung eines Normenausschusses darf vorgesehen werden, dass sich seine Förderer durch von ihnen autorisierte Persönlichkeiten zu einem Förderkreis zusammenschließen. Der Förderkreis wird dann Organ des Normenausschusses. Mitglied des Förderkreises können Firmen, Verbände, Behörden, Vereine, Institutionen sowie Einzelpersonen werden, die zur Finanzierung der Norm-Projekte eines Normenausschusses beitragen.
c) Kostenbeiträge
Zur Sicherstellung der Finanzierung können gemäß Präsidialbeschluss 10/1997 die Normenausschüsse einen Kostenbeitrag pro Mitarbeiter und pro Ausschuss erheben. Dieser Beitrag dient dazu, die Kosten für die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen zu decken.
Ein Kostenbeitrag wird von einzelnen Interessierten oder von Gruppen erhoben, die in den Arbeitsgremien des DIN mitarbeiten (beziehungsweise in den Kreis der mit Arbeitsunterlagen zu Versorgenden einbezogen sein wollen), die aber keine oder nur unzureichende Förderbeiträge leisten.
Von der Regelung über die Erhebung von Kostenbeiträgen sind die DKE und die externen Normenausschüsse ausgenommen. Ihre Anwendung bedarf in diesen Normenausschüssen einer besonderen Vereinbarung mit dem DIN.
Die Vertreter der nichtgewerblichen Letztverbraucher und der öffentlichen Hand einschließlich der Hochschullehrer und der Vertreter der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen bleiben aufgrund der staatlichen Zuwendungen an das DIN frei von der Pflicht zur Zahlung von Förder- und Kostenbeiträgen, und zwar auch dann, wenn der einzelne Normenausschuss keine staatlichen Projektmittel erhält.
Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden. Jedoch ist darauf zu achten, dass die Ausgewogenheit in der Zusammensetzung eines nationalen Ausschusses bestehen bleibt und die Einhaltung der Grundsätze der Normungsarbeit bezüglich der Zusammensetzung der Arbeitsgremien sichergestellt ist.
2. Projektmittel der öffentlichen Hand
a) Zuwendungen des Bundes und der Länder
Die Projektmittel der öffentlichen Hand sind die Beiträge des Staates zur Normung, und werden größtenteils als Zuwendungen nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) oder einer Landeshaushalts-ordnung (LHO) gewährt. Hierzu stellt das DIN im Vorjahr des Projektbeginns einen Antrag beim zuständigen Bundes- oder Landesministerium, dass wiederum seinerseits hierüber auf Grundlage eines erkennbaren besonderen Interesses für sich entscheidet und im positiven Fall einen Zuwendungsbescheid erstellt.
Das besondere Interesse des Staates oder eines Bundeslandes kann in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsnation und Exportland gesehen werden, aber auch in der Unterstützung der Umsetzung und Verbreitung von Innovation und Forschungsergebnissen. Mit den Projektmitteln der öffentlichen Hand werden auch die Informations-, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten der an der Normung interessierten Kreise gefördert. Normen dienen der Entlastung und Beschleunigung in Gesetzgebungsverfahren und sind Bestandteil von Ausschreibungs-, Vergabe- und Vertragsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens. Die öffentlichen Mittel sind stets zweckgebunden. Mit ihnen werden Normungsarbeiten z. B. im Bereich des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes, des Bauwesens und des Wasserwesens finanziert.
Teile der öffentlichen Mitteln werden auch für die Mitgliedsbeiträge des DIN an die internationalen und europäischen Normenorganisationen verwendet. Außerdem werden sie zur Teilfinanzierung der europäischen und internationalen Normung sowie bei Projekten eingesetzt, die eine Unterstützung von Entwicklungsländern sowie mittel- und osteuropäischen Ländern bei dem Aufbau und der Weiterentwicklung der dortigen nationalen Normungsinstitute zum Ziel haben.
Den größten Anteil der öffentlichen Zuwendungen bilden die Mittel aus den Haushaltstiteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
b) Projektaufträge
Auch mit der öffentlichen Hand sind Abschlüsse von privatwirtschaftlichen Dienstleistungsverträgen, wie sie beispielsweise mit dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Koblenz (BWB) oder der EU-Kommission bestehen, möglich. Im normungspolitischen Konzept der Bundesregierung sind diese Dienstleistungsverträge ausdrücklich genannt und bieten sich für die Vorhaben an, die sich für die öffentliche Hand in einen zusammenhängenden Vertragsgegenstand erfassen lassen. Die zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder entscheiden hierüber im Einzelfall auf Basis der jeweils vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen.
c) Zuwendungsverträge
Der Zuwendungsvertrag ist ein gegenseitiger öffentlich-rechtlicher Vertrag. Bei seinem Abschluss sind besondere Voraussetzungen des Haushaltsrechts sowie des Sozialleistungsrechts zu beachten. Der wesentliche Unterschied zum Zuwendungsbescheid besteht darin, dass die Modalitäten der Mittelvergabe nicht einseitig festgelegt, sondern von zwei gleichberechtigten Vertragspartnern ausgehandelt werden.
3. DIN-eigene Projekt-Mittel
Die DIN-eigenen Projektmittel setzen sich aus einer Vielzahl von Ertragsströmen zusammen. Wichtigste Ertragsbereiche hierbei sind die über den Beuth Verlag erzielten Lizenzerträge aus dem Verkauf der DIN-eigenen Produkte, wie beispielsweise der Normen.
Neben den Lizenzerträgen gehören die Gewinnausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften zu den wichtigen Finanzquellen des DIN. Das DIN erhält ferner Mitgliedsbeiträge, Mieterträge und Zinserträge. Diese DIN-eigenen Projektmittel werden den satzungsmäßigen Zwecken (Normung) zugeführt.
Die Produktpalette des DIN und seiner Tochtergesellschaften wird kontinuierlich ausgebaut, um die Anforderungen der interessierten Kreise, der Normanwender und der Kunden zu erfüllen. Das DIN ist ein gemeinnütziger Verein, der ausschließlich und unmittelbar seine satzungsmäßigen Zwecke verfolgt und keine Gewinnerzielungsabsichten hat. Die Verwendung der Finanzmittel wird regelmäßig überprüft. Der Jahresabschluss wird von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einem entsprechenden positiven Prüfungsvermerk versehen.
In den Beiratssitzungen der Normenausschüsse wird sowohl über das zu bewältigende Arbeitsprogramm, die Haushaltsplanung für ein anstehendes Geschäftsjahr als auch über die tatsächlich realisierten Haushalte des abgeschlossenen Jahres und die erzielten Arbeitserfolge bei den einzelnen Norm-Projekten Rechenschaft abgelegt.

