Deutsches Institut für Normung e. V.

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Dienstleistungsnorm: Ausbildung von Gästeführern

Gästeführerin im Einsatz Gästeführerin im Einsatz

Im Mai 2008 erscheint DIN EN 15565, in der Anforderungen an Ausbildungsdienstleistungen und Qualifikationsprogramme von Gäste- und Fremdenführern festgelegt sind.

Gäste-/Fremdenführer sind Repräsentanten der Städte, Regionen und Länder, für deren Darstellung sie qualifiziert sind. Es hängt von ihrer Leistung ab, ob sich die von ihnen betreuten Besucher willkommen fühlen, länger bleiben wollen oder gar wiederkehren möchten. Sie tragen daher beträchtlich zum Ansehen eines Reiseziels bei. Gäste-/Fremdenführer sind in der Lage, bei Reisenden Verständnis für die Kultur der besuchten Region und die Lebensweise der Einwohner zu wecken. So spielen sie einerseits eine besondere Rolle bei der Vermittlung des kulturellen und natürlichen Erbes und helfen andererseits, die Nachhaltigkeit dieses Erbes sicherzustellen, indem sie Besucher auf dessen Bedeutung und Schutzwürdigkeit aufmerksam machen.

Die neue Europäische Norm DIN EN 15565 unterstützt die Europäische Union in ihrem Bemühen, die freie Verfügbarkeit von Dienstleistungsangeboten innerhalb ihrer Mitgliedsländer zu erleichtern, und betont außerdem nachdrücklich die Bedeutung von gebietsspezifischen Gäste-/Fremdenführern für qualitativ hochwertige Angebote von Tourismus-Dienstleistungen. Dies wird durch einen gemeinsamen hohen Standard bei der Qualifikation von Gäste-/Fremdenführern in allen europäischen Ländern erreicht.

Die Norm enthält Anforderungen und Empfehlungen zu Kriterien wie

Fähigkeiten (z. B. die Örtlichkeit, Stadt, Region und/oder Land zu präsentieren; sich Informationen zu erarbeiten und anzueignen, um zutreffende und angemessene Erläuterungen zu geben, den Besuchern sowohl das kulturelle und natürliche Erbe als auch die Umwelt nahe zu bringen; die Besucher das Gesehene und/oder Besichtigte erleben und verstehen zu lassen; die geeigneten Informationen in umfassender und kommunikativer Art und Weise zu präsentieren);

theoretisches Wissen (z. B. Geschichte, Kultur, Recht, politisches System, Religion, Philosophie, Kunstgeschichte und Architektur, Geografie, Geologie, Berufsethik);

Präsentationstechniken (z. B. Stimmeinsatz, Aussprache, Gebrauch des Mikrophons, Atemtechniken; Augenkontakt, Stellung, Körpersprache, Körperhaltung; persönliches Erscheinungsbild und Verhalten; Stil und Wortschatz);

Kommunikationstechniken (z. B. zwischenmenschliche Fähigkeiten, Auswahl, Strukturierung und Verknüpfung von Informationen, Handhabung und Einsatz von Fragen, Stressbewältigung, Zeitmanagement)

Umgang mit Gruppen (z. B. Positionierung des Gäste-/Fremdenführers und der Gruppe, unvoreingenommene Einstellung und Höflichkeit, Gruppendynamik, Risikoeinschätzung, Krisen- und Konfliktbewältigung);

praktische Ausbildung;

Anforderungen an Trainer,

die ein Gästeführer-Ausbildungsprogramm umfassen sollte, sowie Festlegungen zur Mindeststundenzahl für den Unterricht.

DIN EN 15565 stellt es den Ländern, Regionen und Städten frei, den Grad, Umfang und Hauptbereiche ihrer Ausbildungsprogramme festzulegen, vorausgesetzt diese Programme erfüllen diese Mindestvorgaben und -anforderungen hinsichtlich der Ausbildung und Schulung von Gäste-/Fremdenführern, die eine Grundvoraussetzung für qualitativ hochwertige Dienstleistungen von Gäste-/Fremdenführern in sämtlichen EU-Mitgliedsländern sind.


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