CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht (die Buchstaben CE wurden ursprünglich von „Communautés Européennes“ abgeleitet). Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben sind, und gewährleistet damit, dass das Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR, der alle Mitgliedsstaaten der EU und die EFTA-Mitgliedsländer Island, Norwegen und Liechtenstein umfasst, sowie in der Türkei verkauft werden darf. Dies gilt auch für Produkte, die in Drittländern hergestellt und innerhalb des EWR und der Türkei verkauft werden.
Die CE-Kennzeichnung darf nur auf Produkten angebracht werden, für die sie rechtlich vorgeschrieben ist. Dies trifft auf ca. 25 Produktkategorien zu, z. B. Spielzeug, Elektroartikel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, Aufzüge und Medizinprodukte. Die genaue Beschreibung der Produkte und die Anforderungen regeln die Produktrichtlinien.
Mit der CE-Kennzeichnung eines Produktes erklärt der Verantwortliche (der Hersteller oder sein Bevollmächtigter), dass:
- das Produkt allen anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften entspricht, und
- alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Gefährdungsanalyse, Riskobewertung, Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt wurden.
Durch Anbringen der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt – in Ausnahmefällen auf der Verpackung – wird die Konformität auch nach außen hin sichtbar gemacht. Die CE-Kennzeichnung ist der technische Reisepass für das Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Die CE-Kennzeichnung wird nicht vom DIN betreut. Sie ist kein Normenkonformitätszeichen, sondern ein EU-Richtlinien-Konformitätszeichen mit Funktion als Aufsichtszeichen, das z. B. den Aufsichtsbehörden in den EWR-Ländern die Kontrolle über die zulässige Vermarktung (Inverkehrbringen) der Erzeugnisse erleichtern soll. Normen, die das DIN in Zusammenarbeit mit seinen Experten erstellt, können aber Informationen über Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in Ergänzung der Europäischen Richtlinien enthalten.
Eine Besonderheit liegt im Bereich der Bauprodukten-Richtlinie bzw. -Verordnung vor, die ihre wesentlichen (in anderen Richtlinien "grundlegenden") Anforderungen nicht an das Bauprodukt, sondern an das daraus zu errichtende Bauwerk richtet. Die CE-Kennzeichnung besagt in diesem Fall, dass das Bauprodukt dem von der Europäischen Union für dieses Bauprodukt festgelegten Konformitätsnachweisverfahren hinsichtlich der Konformität mit der der CE-Kennzeichnung zugrunde liegenden Technischen Spezifikation erfolgreich unterzogen wurde und damit so beschaffen ist, dass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann.
Eine wichtige Informationsquelle für die CE-Kennzeichnung ist das Offizielle Register der Benannten Stellen NANDO. In diesem Register findet man z. B. alle autorisierten Stellen in Deutschland zur Vergabe der CE-Kennzeichnung mit Angabe der EU-Richtlinie, für welche die Autorisierung gilt.
Weiterführende Informationen zur CE-Kennzeichnung, die in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und im Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 geregelt wurden, finden Sie hier und bei Ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer.

