Mitarbeit im Normungsprozess
So wie Industrie und Handel auf verbindliche Normen angewiesen sind, ist die Mitarbeit von Experten aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung beim Erarbeiten von Normen für das DIN unverzichtbar. Eine demokratische Legitimation der Normung erfordert das Engagement aller interessierten Kreise. Wer die Norm macht, hat strategische Marktvorteile.
Wie kann ich mich am Normungsprozess beteiligen?
Stellen eines Normungsantrags
Jedermann kann einen Normungsantrag formlos schriftlich stellen, der begründet sein muss und der möglichst bereits einen konkreten Vorschlag enthalten sollte. Dies ist der Ausgangspunkt für die Entstehung einer nationalen Norm.
Mitwirkung in den Arbeitsgremien
Erarbeitet wird die Norm durch die von den interessierten Kreisen entsandten Experten (z. B. Anwender, Behörden, Berufsgenossenschaften, Berufs-, Fach- und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, Technische Überwacher, Verbraucher, Wissenschaft). Diese entsenden ihre Experten in 3.439 Arbeitsausschüsse des DIN, die in 72 Normenausschüssen nach Fachgebieten organisiert sind. Die Mitarbeiter des DIN koordinieren die Prozessabläufe und verantworten das Projektmanagement.
Die unterschiedlichen Rollen und Verantwortungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Experten und den Mitarbeitern des DIN sind unter der Überschrift Spezifische Kompetenzen, gemeinsame Ziele genauer beschrieben.
Stellungnahme zu Norm-Entwürfen
Die vorgesehene Fassung der künftigen Norm wird, wenn der entsprechende Beratungsstand erreicht ist, der Öffentlichkeit mit einer bestimmten Frist zur Stellungnahme vorgelegt; jedermann kann hierzu Stellung nehmen (siehe auch Entstehung einer nationalen Norm).

