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Gerichtsurteil: Normen nicht kostenlos

Oberster Gerichtshof der Niederlande: Normen sind nicht als allgemeinverbindliche, staatliche Vorschriften zu sehen

(2012-06-28) Der Oberste Gerichtshof der Niederlande („Hoge Raad") hat am 22. Juni 2012 bestätigt, dass Normen nicht als allgemeinverbindliche, staatliche Vorschriften zu sehen sind. Aus diesem Grund müssen sie Anwendern nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden, auch dann nicht, wenn auf sie in Gesetzen Bezug genommen wird. 

Damit bestätigte das höchste niederländische Gericht die Vorinstanzen, die ebenfalls entschieden hatten, dass NEN-Normen, auf die in der niederländischen Bauverordnung Bezug genommen wird, keine verpflichtenden Regelungen des Staates sind und somit auch nicht wie staatliche Regelungen kostenlos veröffentlicht werden müssen. Der urheberrechtliche Schutz der NEN-Normen wird durch den Verweis in Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt. 

Dr. Torsten Bahke, Direktor des DIN, begrüßt diese Entscheidung: „Normen sind freiwillige Leitfäden zum Nutzen aller Marktteilnehmer. Sie unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Normen bündeln Wissen und fördern Innovationen. Im Normungsprozess verständigen sich die interessierten Kreise wie zum Beispiel Unternehmen, Wissenschaft und Forschung, Verbraucher, Verbände und die öffentliche Hand auf marktgerechte Festlegungen für sichere und effiziente Produkte und Prozesse. Der Normungsprozess wird zum größten Teil durch den Verkauf von Normen finanziert. Unser Grundsatz ist deshalb: Wer Normen nutzt, soll auch direkt dafür bezahlen." 

Auch das deutsche Urheberrechtsgesetzt (§5, 3) besagt, dass private Normwerke urheberrechtlich geschützt sind, auch „wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben." 

Hintergrund:
Die Firma Knooble hatte gegen den Staat der Niederlande und das niederländische Normungsinstitut NEN geklagt und forderte die kostenlose Abgabe von NEN-Normen, auf die in der niederländischen Bauverordnung Bezug genommen wird. Knooble ist der Meinung, dass kostenpflichtige Normen in Widerspruch zum Urheberrechtsgesetz stehen. Dieses besagt, dass allgemeinverbindliche, staatliche Vorschriften kostenlos zugänglich gemacht werden müssen. Dieser Ansicht hat das Gericht eine klare Absage erteilt und den urheberrechtlichen Schutz privater Normen deutlich bestätigt.

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